Disco Tenne
Wie kam der Positive in den Club?
5. Oktober 2021, 15:01 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2021, 7:30 Uhr
Die Causa Tenne beschäftigt das Landratsamt Regen weiter und offenbar geht es jetzt um entsprechende Strafen für den positiven Besucher und den Betreiber. Nach Bekanntwerden, dass in der Diskothek in Patersdorf ein Covid-Positiver mitfeierte, meldeten sich Personen mit Symptomen.
Die Warnung des Landratsamtes Regen, dass am Wochenende ein infizierter Besucher in der Disco Tenne in Patersdorf war, schlägt hohe Wellen. Bürger und Medienvertreter fragen sich: "Wie konnte das passieren?", so die Behörde in einer Pressemitteilung. Genau dieser Frage gehen auch die Mitarbeiter des Landratsamtes nach. "Wir prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass jemand ohne notwendigen PCR-Test ins Lokal kommen konnte", sagt Landratsamtspressesprecher Heiko Langer.
Ersten Erkenntnissen nach, hat sich die betroffene Person am Freitag auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion via PCR-Untersuchung testen lassen. Das Ergebnis lag aber zum Zeitpunkt des Besuches am Samstagabend noch nicht vor. "In aller Regel liegt das Ergebnis spätestens nach 24 Stunden vor", weiß der Pressesprecher. In diesem Fall habe es aber Verzögerungen gegeben. Der Grund dafür ist ebenso unbekannt als auch nicht von Bedeutung. Denn klar ist, ohne gültigen Testnachweis hätte der junge Mann nicht in das Lokal gedurft. Nach Besucheraussagen wurden die Gäste beim Einlass kontrolliert. Noch ungeklärt ist, wie der Mann dennoch in die Disko kam, so Langer.
"Wir wissen noch nicht, ob es eine fehlerhafte Kontrolle war oder, ob sich der Mann irgendwie reingemogelt hat", erklärt der Landkreissprecher. Beides werde aber ermittelt und beide Seiten müssen mit erheblichen Strafen rechnen. Denn: Mindestens dem Besucher hätte klar sein müssen, dass er falsch handelt. Zudem hätte der Betreiber sicherstellen müssen, dass kein Gast ohne Beachtung der 3G plus-Regelung ins Haus kommt. "3G plus bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte oder Getestete, mit PCR-Testnachweis, in die Diskothek gehen dürfen", so Langer weiter. "Die Erfahrung des ersten Öffnungswochenendes zeigt, dass wir die Kontrollen, die bisher schon stattfanden, auch weiterhin durchführen müssen", erklärt der Pressesprecher.
Wobei die Ereignisse die Verantwortlichen im Landratsamt nicht überraschend getroffen haben: Durch die - von der Politik - für Club- und Diskobesuche verfügten Erleichterungen und der damit verbundene Besucherandrang belebten das Nachtleben, dies führt zwangsläufig auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko.
Für Clubs und Diskotheken gilt derzeit die sogenannte 3G-plus-Regel. Demnach müssen Besucher einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. "Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen", heißt es in der Mitteilung. Verstöße gegen diese Pflichten könnten jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.