Ermittlungen laufen

Waffen und Cannabis bei Durchsuchung im Kreis Cham sichergestellt


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Ein Teil der sichergestellten Gegenstände bei einer Wohnungsdurchsuchung in Neukirchen b. Hl. Blut

Von Redaktion Bad Kötzting

Am Dienstag, 28. Mai, vollstreckten Beamte der Polizei Furth im Wald einen Durchsuchungsbeschluss für ein Wohnanwesen und stellten mehrere Waffen, Munition und Drogen sicher.

Ausgangspunkt war zunächst ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Regensburg gegen einen jungen Mann mit Wohnsitz in Neukirchen b. Hl. Blut. Der Beschluss wurde in den frühen Morgenstunden des 28. Mai vollzogen. Mehrere Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald suchten das Anwesen auf und durchsuchten sein Zimmer. Gegen den jungen Mann wird wegen eines Betäubungsmitteldelikts ermittelt, er selbst wurde Zuhause nicht angetroffen. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurde lediglich eine geringe Menge einer verbotenen Substanz aufgefunden, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt.

Zum Leidwesen seines 62-jährigen Vaters musste aber gegen diesen ein Strafverfahren eingeleitet werden. Bei der Sichtung der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten konnten dem Vater diverse illegale Waffen und Drogen zugeordnet werden. Vor Ort räumte der 62-Jährige auch ein, dass diese Gegenstände in seinem Eigentum stehen. So wurden im Keller über 20 Cannabispflanzen und im Wohnbereich über 60 Gramm konsumfertiges Marihuana aufgefunden. Zudem fanden die Einsatzkräfte erlaubnispflichtige und verbotene Schusswaffen, sowie dazugehörige Munition und Schalldämpfer. Auch war der 62-Jährige im Besitz einer geringen Menge Schwarzpulver.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden entsprechende strafprozessuale Maßnahmen getroffen. Im Anschluss wurde der 62-jährige Neukirchner, der bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aufgrund fehlender Haftgründe wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Gegen ihn wird nun wegen mehrerer Delikte, unter anderem wegen Verstößen nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, sowie gegen das seit 1. April gültigem Konsumcannabisgesetz ermittelt.