Brauchtum aus dem Buch von Josef Roider
"Sitzerter" Ball in tanzfreien Zeit
3. April 2020, 14:16 Uhr aktualisiert am 3. April 2020, 16:41 Uhr
Öffentliche Lustbarkeiten und Tanzvergnügungen verbieten sich nach dem christlichen Glaubensverständnis, das früher das Leben in den Dörfern stark prägte, in der Fastenzeit. Diese galt als sogenannte "geschlossene Zeit". Nicht anders war es im "Wingei", wie es Josef Roider aus Cham in seinem Buch über "Musik, Tanz und Bräuche am Beispiel der Sommerauer Musikanten" beschreibt. Außer öffentlichen Tanzveranstaltungen waren in dieser Zeit seitens der Kirche auch feierliche Hochzeiten mit Brautsegen, Einholung der Brautleute, geräuschvollem Festgelage etc. untersagt. Wenngleich ein Tanzverbot nicht explizit im katholischen Kirchenrecht verankert ist, so ist es jedoch seit jeher kirchliche Gepflogenheit und die örtlichen Pfarrer achteten in aller Regel streng darauf, dass dies eingehalten wurde.
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