Sterbehilfe in den Niederlanden

Zu krank, um sich den Tod zu wünschen


Eine Frau will nicht mehr leben, wenn sie einmal schwer demenzkrank ist. Diesen Wunsch schreibt sie auf. Als es so weit ist, gibt ihr die Ärztin die Todesspritze. Das ist zulässig, wie ein neues Urteil bestätigt.

Eine Frau will nicht mehr leben, wenn sie einmal schwer demenzkrank ist. Diesen Wunsch schreibt sie auf. Als es so weit ist, gibt ihr die Ärztin die Todesspritze. Das ist zulässig, wie ein neues Urteil bestätigt.

Es ist eines dieser schwer erträglichen Schicksale, das den höchsten Gerichtshof der Niederlande am Dienstag zu einem wegweisenden Urteil zwang. Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und deshalb seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann. Voraussetzung ist allerdings eine Patientenverfügung aus der Zeit vorher.

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