Verkehrssicherheit

Was gilt jetzt bei Cannabis am Steuer?


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Für Cannabis beim Autofahren gelten jetzt neue Bestimmungen. (Archivbild)

Von dpa

Eigentlich ist den meisten klar: Drogen machen das Autofahren unsicherer - bei Reaktionen oder beim Erkennen riskanter Situationen. Trotzdem darf man nach einem Bier oft noch ans Steuer. Für Cannabis gelten nach der teilweisen Legalisierung in Deutschland jetzt neue Bestimmungen fürs Fahren nach dem Kiffen. Dazu gehört - wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol - eine gesetzliche Grenze, wie viel des berauschenden Wirkstoffes THC im Straßenverkehr noch toleriert wird. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Unumstritten sind die Neuerungen aber nicht.

Die von der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen im Verkehrsrecht sind nun in Kraft getreten. Sie kommen begleitend zur begrenzten Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit zahlreichen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein maßgeblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Über neue Bestimmungen hatten Fachleute schon seit längerem diskutiert. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür gab es keinen gesetzlichen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich die Marke von 1 Nanogramm je Milliliter Blut. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten allerdings schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Jetzt gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Diese Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht fernliegend" ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt.

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es jetzt dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Dann drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1.000 Euro Buße plus ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger heißt es wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt". Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

"Der gelockerte Grenzwert ist das falsche Signal für die Verkehrssicherheit", sagte der CDU-Fachpolitiker Florian Müller und forderte nun ein enges Monitoring der Unfallzahlen. Die Gewerkschaft der Polizei warnte, der Grenzwert sei mangels Testmöglichkeiten derzeit nicht kontrollierbar. Stattdessen hätte die Regierung eine "Drogenfrei-am-Steuer"-Kampagne auflegen müssen - Alkohol und Medikamente einbezogen. Der Autofahrerclub ADAC erklärte dagegen schon bei den Beratungen im Bundestag zur Höhe des Grenzwertes: "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden." Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Es gelte: "Wer fährt, kifft nicht!"


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