Deutscher Verstoß

Vorratsdatenspeicherung: Richter sagen Nein


Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abermals: Die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar.

Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abermals: Die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar.

Es erinnert ein wenig an den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier". Beobachter jedenfalls dürften sich beim Thema Vorratsdatenspeicherung wie in einer Zeitschleife gefangen fühlen. Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abermals: Die deutsche Version ist mit EU-Recht nicht vereinbar (C-793/19 und C-794/19). Dem Urteil zufolge ist die anlasslose Speicherung zahlreicher Verkehrs- und teilweise Ortsdaten von allen Bürgern unverhältnismäßig.

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