Deutscher Verstoß
Vorratsdatenspeicherung: Richter sagen Nein
20. September 2022, 21:55 Uhr aktualisiert am 20. September 2022, 21:55 Uhr
Von
Katrin Pribyl
Es erinnert ein wenig an den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier". Beobachter jedenfalls dürften sich beim Thema Vorratsdatenspeicherung wie in einer Zeitschleife gefangen fühlen. Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abermals: Die deutsche Version ist mit EU-Recht nicht vereinbar (C-793/19 und C-794/19). Dem Urteil zufolge ist die anlasslose Speicherung zahlreicher Verkehrs- und teilweise Ortsdaten von allen Bürgern unverhältnismäßig.
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