Deutsche Kinderhilfe
Sorge über Kinder-Mitnahme zu Corona-Demos
22. Januar 2022, 16:18 Uhr aktualisiert am 22. Januar 2022, 16:18 Uhr
Werden Kinder auf Corona-Demos gefährdet oder gar radikalisiert? Die Deutsche Kinderhilfe definiert einen "No-Go-Bereich".
Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe hat sich angesichts der Mitnahme von Kindern auf Corona-Demos besorgt gezeigt. Unter Umständen könne es sich dabei um eine Kindeswohlgefährdung oder sogar Radikalisierung handeln, sagte Rainer Becker der Deutschen Presse-Agentur. Wenn von vornherein absehbar ist, dass es zu Auseinandersetzungen kommt, "dann haben da Kinder nichts zu suchen". Dabei gehe es um den Schutz der Gesundheit. Solche Szenen könnten die Kinder aber auch traumatisieren. Auch wenn eine Eskalation nicht absehbar sei, sich eine Demo aber dahingehend entwickeln sollte, hätten die Eltern sich mit ihren Kindern zu entfernen.
"Grundsätzlich gesteht die UN-Kinderrechtskonvention Kindern auch eine Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu." Das sei auch gut so. "Denn sie sollen ja auch an Demokratie herangeführt werden."
Dennoch sei für ihn ein "No-Go-Bereich", wenn Kinder instrumentalisiert werden. Er verwies auf Redebeiträge von Kindern, die nicht zu deren Alter passten. Es sei ein Unterschied, ob Kinder zu Demos gingen, die sogar von Kindern und Jugendlichen organisiert werden, ob man Kinder mitnehme und mit ihnen unterschiedliche Meinungen diskutierte "oder eben ob man die Kinder zu einem ideologischen Sprachrohr macht".
Botschaften wie, "der Staat ist böse, der will uns vergiften. Die Polizei ist schlecht, die kommt da mit Schlagstöcken oder Pfefferspray" könnten auch dazu beitragen, dass aus Kindern radikale Jugendliche oder junge Erwachsenen werden, warnte Becker. "Kinder sollen nicht zu Ja-Sagern erzogen werden, aber sie sollen auch nicht zu Staatsfeinden erzogen werden."
Der ehemalige Polizeidirektor verwies auf den Paragrafen 171 des Strafgesetzbuches. Demzufolge sei "die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eine Straftat". Diese sei schon von Amtswegen zu verfolgen. Laut Gesetz müssten Polizisten etwa die Identität von Kindern feststellen, wenn der Eindruck bestehe, dass diese benutzt werden.