EU lehnt Zwangsgutscheine ab

Reisebranche muss Kunden ausbezahlen


Die EU-Kommission hat Zwangsgutscheine für ausgefallene Urlaubsreisen abgelehnt.

Die EU-Kommission hat Zwangsgutscheine für ausgefallene Urlaubsreisen abgelehnt.

Etliche Tausend Urlauber haben auf ihren Osterurlaub verzichten müssen. Nun stärkt die Brüsseler EU-Kommission ihre Rechte gegenüber Airlines und Reiseunternehmen. Denn anders als von der Bundesregierung geplant, darf die Touristikbranche ihre Kunden nicht mit Zwangsgutscheinen entschädigen und damit eine Erstattung des Reisepreises ausschließen.

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