EU lehnt Zwangsgutscheine ab
Reisebranche muss Kunden ausbezahlen
24. April 2020, 18:51 Uhr aktualisiert am 24. April 2020, 19:33 Uhr
Etliche Tausend Urlauber haben auf ihren Osterurlaub verzichten müssen. Nun stärkt die Brüsseler EU-Kommission ihre Rechte gegenüber Airlines und Reiseunternehmen. Denn anders als von der Bundesregierung geplant, darf die Touristikbranche ihre Kunden nicht mit Zwangsgutscheinen entschädigen und damit eine Erstattung des Reisepreises ausschließen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden