Infektionsschutzgesetz

Regierung will 50er-Inzidenz streichen


Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Dienstagmorgen lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 17,9.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Dienstagmorgen lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 17,9.

Von mit Material der dpa

Künftig sollen voraussichtlich keine Einschränkungen wegen Corona ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr greifen.

Stattdessen soll unter anderem die Belastung in den Krankenhäusern als ein neuer Maßstab im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden. Das Corona-Kabinett mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Fachministerinnen und -ministern habe am Montag erstmals seit der Sommerpause wieder getagt und man sei sich einig, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zügig einen entsprechenden Vorschlag machen und das Bundeskabinett diesen dann beschließen solle, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin mit. Die "Bild"-Zeitung berichtete zuerst darüber. Den genauen Zeitplan ließen Seibert und ein Sprecher Spahns vorerst offen.

Menschen, die gegen Corona geimpft oder die genesen sind, müssen nach dem jetzigen Stand dabei keine gravierenden Einschränkungen mehr fürchten. "Man kann den Geimpften sagen, dass sich für sie, auch wenn jetzt die Zahlen weiter ansteigen, nichts ändern wird, und das gilt auch für die Genesenen: Sie müssen jetzt nicht mit neuen Einschränkungen rechnen", sagte Seibert. Noch könne allerdings nicht vorhergesehen werden, ob eine neue Virus-Variante auftauche, bei der die bisherigen Impfstoffe nicht wirkten.

Derzeit schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Künftig sollen sich mögliche Einschränkungen maßgeblich auch an der Zahl der im Krankenhaus behandelten Fälle ausrichten. Derzeit sind es 1,28 solcher Fälle pro 100 000 Einwohner und sieben Tagen. Details der geplanten Neuregelung nannte ein Sprecher des Gesundheitsressorts auf Nachfrage noch nicht.