AZ-Kommentar

Rechnungshof kritisiert Söder: Zu Recht gerügt!


Die finanziellen Wohltaten, welche die Söder-Regierung seit Herbst großzügig verteilt, stoßen bei den Prüfern auf Skepsis.

Die finanziellen Wohltaten, welche die Söder-Regierung seit Herbst großzügig verteilt, stoßen bei den Prüfern auf Skepsis.

Von Tabitha Nagy

Der AZ-Landtagskorrespondent Ralf Müller über die richterliche Kritik an der Haushaltspolitik der Söder-Regierung.

Dass der Oberste Rechnungshof (ORH) von der Haushaltspolitik der Söder-Regierung nicht begeistert sein würde, war absehbar. Ausgabensteigerungen um 6,1 Prozent übertreffen das selbst gesetzte Ziel, das jährliche Wachstum der Staatsausgaben auf höchstens drei Prozent zu begrenzen, um mehr als das Doppelte. Obwohl die Steuerquellen in Bayern so üppig sprudelten wie schon lange nicht mehr, genehmigte sich die schwarz-orange Koalition einen tiefen Griff in die Rücklagen, die auf 2,2 Milliarden Euro abschmolzen.

ORH hat den Finger in die haushaltspolitischen Wunden der Söder-Regierung gelegt

2017 hatte der Freistaat noch 8,3 Milliarden Euro auf der hohen Kante. Bei Fortführung dieser Art wahlkampforientierter Finanzpolitik wird das ebenfalls selbst gesteckte Ziel, die Altschulden bis 2030 zu tilgen, nie und nimmer zu erreichen sein. Doch es macht nun mal mehr her, wenn der Ministerpräsident und seine Minister in wöchentlichem Rhythmus Förderschecks und Zuwendungsbescheide verteilen können, als wenn marode Straßen und Brücken saniert werden. Das zu sagen steht dem ORH nicht zu, aber so haben es die Rechnungsprüfer sicherlich gemeint, wenn sie die Mehraufwendungen für die "konsumptiven und zudem dauerhaft verpflichtenden Ausgaben" kritisieren.

Der Zorn der Kritisierten ist verständlich, hat doch der ORH den Finger in die haushaltspolitischen Wunden der Söder-Regierung gelegt. Aufrichtiger wäre es, wenn das Regierungslager das Ziel des Schuldenabbaus bis 2030 ebenso wie die Ausgabenbegrenzung um drei Prozent kassieren würde. Weil man das aber nicht tut und gleichzeitig Jahr um Jahr dagegen verstößt, gebührt der Regierung zu Recht die alljährliche ORH-Klatsche.

Lesen Sie hier: Rechnungshof watscht Staatsregierung ab