Recht oder Willkür?
Präventivhaft in Bayern ganz unterschiedlich
9. Dezember 2022, 18:31 Uhr aktualisiert am 9. Dezember 2022, 20:12 Uhr
![Wenn man nichts angestellt hat, kann man dort wegen des Polizeiaufgabengesetzes dennoch landen: die Justizvollzugsanstalt Stadelheim.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/5/2/6/3/0/9/tok_8bd9fd4efaba46d9ebbcf7cc53dbbe13/w800_h450_x800_y450_0fd82d30-09b2-44b4-970e-3a3cd62c4271_1-822d354c8851acd9.jpg)
Matthias Balk/dpa
Wenn man nichts angestellt hat, kann man dort wegen des Polizeiaufgabengesetzes dennoch landen: die Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Die Präventivhaft nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist äußerst umstritten. Nun zeigt sich: Wie lange und ob jemand überhaupt vorsorglich weggesperrt wird, wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Etwa bei den Klima-Klebern zu Beginn der Woche in München: Einige durften gehen, andere kamen in Präventivhaft. Auch bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen im ersten Lockdown zeigten sich große Unterschiede.
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