Terrorismus
Lange Haftstrafen für vier Helfer des Wiener Attentäters
2. Februar 2023, 0:47 Uhr
Die Verurteilung von vier Helfern des Wiener IS-Attentäters hat aus Sicht des deutschen Terrorismus-Experten Guido Steinberg die ursprüngliche Einzeltäter-Theorie widerlegt. In dem Prozess um den Anschlag von November 2020 sind in der Nacht zu Donnerstag zwei Angeklagte als Unterstützer des Täters zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden.
Zwei weitere Angeklagte erhielten je 19 und 20 Jahre Haft. Die Geschworenen im Wiener Landgericht sahen es als erwiesen an, dass die vier Männer unter anderem bei der Auswahl des Anschlagsziels sowie bei der Beschaffung von Schusswaffen und Munition geholfen hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Wenn man diesem Urteil folgt, dann ist es auf jeden Fall so, dass wir es da nicht mit einem Einzeltäter zu tun hatten", sagte Steinberg von der Berliner Stiftung und Wissenschaft dem Radiosender Ö1. Das Urteil sei nachvollziehbar und aus deutscher Sicht "fast ein bisschen beeindruckend". "Das ist ja ganz auffällig, dass diese Haftstrafen ganz deutlich über dem liegen, was in Deutschland üblich ist", sagte Steinberg.
Der 20-jährige Täter war ein Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Er tötete am 2. November 2020 vier Menschen im Wiener Stadtzentrum, bevor er von der Polizei erschossen wurde. Eines der Todesopfer war eine deutsche Kunststudentin, die in dem beliebten Ausgehviertel als Kellnerin arbeitete. 23 Passanten wurden teils schwer verletzt, auch unter ihnen waren einige Deutsche.
Laut Steinberg sind in den letzten Jahren vor allem Einzeltäter als Terroristen in Erscheinung getreten. Ohne Hilfe von anderen hätten diese Personen Mühe, ihre Anschläge zu verüben, aber mit Unterstützern ändere sich das Risiko: "Dann wird es gefährlich".
Insgesamt saßen sechs Männer zwischen 22 und 32 Jahren in Wien auf der Anklagebank. Laut Staatsanwaltschaft waren die meisten von ihnen aktive Mitglieder in extremistischen Chat-Foren. Ein 24-jähriger, der zu 20 Jahren verurteilt wurde, hatte wie der mit ihm befreundete Attentäter eine Gefängnisstrafe hinter sich, nachdem beide versucht hatten, sich in Syrien IS-Kämpfern anzuschließen. Beide wurden Ende 2019 vorzeitig aus der Haft entlassen.
Zwei der Angeklagten wurden vom Vorwurf der Beteiligung an terroristischem Mord freigesprochen. Sie wurden jedoch wegen der Verbreitung islamistischer Terror-Propaganda mit je zwei Jahren Haft bestraft. Die Strafen wurden teilweise auf Bewährung ausgesetzt.
Die Männer auf der Anklagebank distanzierten sich am Mittwoch vor der Urteilsverkündung noch einmal von dem Attentäter. Sie bestritten enge Kontakte mit ihm und beteuerten, dass sie keine Terror-Sympathisanten seien.
Die Ermittlungspannen in den Monaten vor dem Anschlag waren kein zentrales Thema in dem Prozess. Eine Untersuchungskommission des Innenministeriums hatte Anfang 2021 in einem Bericht kritisiert, dass der Verfassungsschutz nicht die Staatsanwaltschaft informiert habe, obwohl die Sicherheitsbehörde von seinen Treffen mit Gesinnungsgenossen und von seinem versuchten Munitionskauf in Bratislava gewusst habe. Als Konsequenz aus den Behördenfehlern wurden der österreichische Staatsschutz reformiert und Deradikalisierungs-Maßnahmen in Gefängnissen verbessert.