Meinung

Bundesverfassungsgericht

Höchste Zeit für den Schutz der letzten Demokratie-Bastion


Der Bundestag hat zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts einer Grundgesetzänderung zugestimmt.

Der Bundestag hat zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts einer Grundgesetzänderung zugestimmt.

Das Bundesverfassungsgericht schützen. Ist das nicht eine Spur zu dick aufgetragen, was der Bundestag am Donnerstag debattiert und mit den Stimmen der Rest-Koalition und des größten Teils der Opposition beschlossen hat? Keineswegs. Denn kommen Feinde der Demokratie an die Macht, knöpfen sie sich meistens als Erstes die freien Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und die unabhängige Justiz vor. Jene also, von denen sie befürchten müssen, dass sie sich ihnen in den Weg stellen. Verfassungsgerichte sind die letzte Bastion des Rechtsstaats und der Demokratie.

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4 Kommentare:


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Frank H.

am 20.12.2024 um 21:29

Über den Vorfall im Thüringer Landtag denke ich anders - und ich würde jeden Leser ermuntern, sich anhand der ungeschnittenen Originalvideos selbst ein Meinung darüber zu machen. Die Besetzung des BVerfG hat bereits einige stabilisierende Regeln (lange Amtszeit von 12 Jahren, Vorschlagsrecht durch abwechselnde, demokratisch gewählte Institutionen). Darüber hinaus wacht das BVerfG über die grundgesetzkonforme Regierungsarbeit und stellt damit auch sicher, dass es nicht durch grundgesetzwidrige Aktionen undemokratischer Akteure gekapert werden kann. Alles gut ? Mit der Änderung will man nun anscheinend sicherstellen, dass der rechtliche Einfluss der Altparteien auch gegen wachsendes demokratisches (!) Gewicht der AfD gewahrt bleibt. Das riecht für mich etwas totalitär: Ist es nicht Sinn jeder echten Demokratie, abgewählten Parteien auch ihre Macht zu entziehen ?



Herta H.

am 20.12.2024 um 13:16

Nein der Sinn des BVG ist die Demokratie und somit die Bürger vor Demokratiefeinden zu schützen. Was heute mehr denn wichtiger ist. Alleine was schon einige Foristen so von sich geben.



Christian L.

am 21.12.2024 um 11:57

Liebe Herta aber ihre Definition ist leider falsch. Die Aufgaben des BVG liegen darin gesetze auf die Vereinbarkeit mit dem GG zu prüfen um den Bürger vor zu einschränkender Gesetzgebung vom Staat zu bewahren. Auch wenn sie gerne auf andere Kommentatoren zeigen, hier haben sie Unrecht.



Christian L.

am 19.12.2024 um 19:45

War der Sinn des Bundesverfassungsgerichtes nich den Bürger vor dem Staat zu schützen?



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