Das bringt der Mittwoch

Gutschein-Prozess - Jungvögel - Totschlags-Urteil


Verdacht der Vorteilsgewährung: Waren die Gutscheine eines Wiesn-Wirts für je ein Hendl und eine Maß Bier rechtens? Damit beschäftigt sich nun ein Gericht in München.

Verdacht der Vorteilsgewährung: Waren die Gutscheine eines Wiesn-Wirts für je ein Hendl und eine Maß Bier rechtens? Damit beschäftigt sich nun ein Gericht in München.

Von Redaktion idowa

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Wiesn-Wirt wegen Hendl-Gutscheinen vor Gericht

Ab heute um 9.30 Uhr steht der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, Toni Roiderer, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsgewährung in vier Fällen vor. Der Grund: Er hatte Polizisten mehrere Gutscheine für je ein Wiesn-Hendl und eine Maß Bier in seinem Festzelt auf der Wiesn gegeben. Gesamtwert: Mehr als 4.000 Euro.

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LBV mahnt zur Vorsicht bei Jungvögeln

Achtung, Jungvögel im Anflug: Auch wenn der Nachwuchs noch nicht richtig fliegen kann und hilflos wirkt - den Menschen brauchen die Ästlinge genannten Tiere meist nicht. Selbst wenn die Vogeljungen vermeintlich alleingelassen im Gebüsch oder auf der Wiese hocken und laut piepsen: Nach Hilfe rufen sie meist nicht.

Urteil im Prozess um Totschlag von Kleinkind erwartet

Im Prozess gegen einen 33-Jährigen, der das Kind seiner Lebensgefährtin getötet haben soll, wird heute am Landgericht Ellwangen das Urteil erwartet. Der Mann wird beschuldigt, das Kleinkind seiner Lebensgefährtin in Bopfingen (Ostalbkreis) so schwer misshandelt zu haben, dass es am 21. Oktober 2021 in einem Krankenhaus starb. Der Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach soll den knapp zwei Jahre alten Jungen in den Tagen vor dem Tod vielfach verletzt haben - unter anderem mit einem Tritt in den Bauch.

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