Maskenaffäre
Gesetzliche Lücke im Kampf gegen Korruption
16. Juli 2022, 6:00 Uhr aktualisiert am 16. Juli 2022, 6:00 Uhr
Von Rechts wegen haben die Maskendealer der CSU nichts falsch gemacht. Diese Woche hat auch der Bundesgerichtshof erklärt, dass die Millionengeschäfte von Alfred Sauter und Georg Nüßlein in der ersten Phase der Corona-Pandemie rein strafrechtlich nicht zu beanstanden sind. Das war es dann aber auch schon, was die beiden langjährigen Abgeordneten für sich in Anspruch nehmen können. Moralisch ist die Ausnutzung des politischen Mandats für den persönlichen Reibach durch nichts zu rechtfertigen. Und damit offenbart sich der Skandal hinter dem Skandal: Wo Recht und allgemeines Rechtsempfinden so weit auseinanderliegen, hat offenkundig der Gesetzgeber versagt.
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