Ermittlungen gegen Abgeordnete
Durchsuchungen bei Alexander Gauland (AfD)
30. Januar 2020, 14:28 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2020, 11:04 Uhr
Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Gauland und der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben.
Gegen AfD-Fraktionschef Alexander Gauland wird wegen möglicher Steuerhinterziehung ermittelt. Der Bundestag hat seine Immunität aufgehoben.
Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Durchsuchungen bei AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland angeordnet. Dabei geht es um Meldeanschriften des Politikers in Frankfurt am Main und in Brandenburg, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Kurz zuvor hatte der Bundestag die Immunität des 78-Jährigen aufgehoben und damit zugleich die Polizeiaktion genehmigt.
Gauland bestätigte der "taz", dass seine Wohnung in Potsdam durchsucht wurde. Fraktionssprecher Christian Lüth erklärte, man erachte das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen als "ungerechtfertigt und unverhältnismäßig". Der Zeitung sagte er zudem, gehe um eine Summe im fünfstelligen Bereich und um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau. Gauland ist demnach mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines "privaten Steuerfehlers" aufgenommen und die Aufhebung der Immunität beantragt. Lüth hatte Ende März getwittert, dass es sich "lediglich um einen Fehler in seiner Steuererklärung" handele.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Das Parlament stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wurde gleichzeitig der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Weitere Hintergründe zu diesem Fall lagen zunächst nicht vor.