Ministerpräsidenten sind sich einig
Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten und Silvester
24. November 2020, 8:07 Uhr aktualisiert am 24. November 2020, 14:16 Uhr
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Zusätzlich wollen die Länder aber auch ein Böllerverbot an Silvester auf öffentlichen belebten Plätzen durchsetzen.
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Feuerwerks-Regelung für Silvester
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.