Bundesfinanzhof
Der Solidaritätszuschlag ist rechtmäßig
30. Januar 2023, 20:01 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2023, 20:01 Uhr
Von
Ralf Müller
Der auf die Einkommensteuer erhobene Solidaritätszuschlag ist jedenfalls für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Mit einem am Montag in München verkündeten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wies der 9. Senat die Revisionsklage eines Aschaffenburger Ehepaares zurück (Aktenzeichen: IX R 15/20). Hauptargument des höchsten Gerichts in Steuersachen: Es bestehe weiterhin ein "wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf" des Bundes.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden