Bundesfinanzhof
Der Solidaritätszuschlag ist rechtmäßig
30. Januar 2023, 20:01 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2023, 20:01 Uhr
![Margarete und Andreas Berberich hatten den unbefristet erhobenen Soli nach dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 sowie die Beschränkung auf zehn Prozent der Steuerpflichtigen für unrechtmäßig gehalten.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/6/1/7/1/7/tok_7c5de4942f6ed5ca616ba5938fb7a784/w800_h450_x800_y450_0139c28e-5c92-4d6e-877d-3b3c0a62f95b_1-c511d3e0e96893d4.jpg)
Peter Kneffel/dpa
Margarete und Andreas Berberich hatten den unbefristet erhobenen Soli nach dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 sowie die Beschränkung auf zehn Prozent der Steuerpflichtigen für unrechtmäßig gehalten.
Der auf die Einkommensteuer erhobene Solidaritätszuschlag ist jedenfalls für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Mit einem am Montag in München verkündeten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wies der 9. Senat die Revisionsklage eines Aschaffenburger Ehepaares zurück (Aktenzeichen: IX R 15/20). Hauptargument des höchsten Gerichts in Steuersachen: Es bestehe weiterhin ein "wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf" des Bundes.
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