Meinung
Höchststrafe nach Terroranschlag von Halle
Das Entsetzen bleibt
21. Dezember 2020, 21:43 Uhr aktualisiert am 21. Dezember 2020, 22:11 Uhr
Von
Marcus Sauer
Jedes andere Urteil wäre eine handfeste Überraschung gewesen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat Stephan Balliet zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Mehr geht nicht in Deutschland. Eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen. Der Attentäter hat zwei Menschen getötet. Wäre er nicht an der massiven Holztür der Synagoge im Paulusviertel gescheitert - es wäre ein furchtbares Blutbad geworden am 9. Oktober 2019 in Halle.
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