Informantenschutz
Bundesrat stoppt Whistleblower-Gesetz
10. Februar 2023, 10:44 Uhr aktualisiert am 10. Februar 2023, 15:41 Uhr
Der Bundesrat hat das sogenannte Whistleblower-Gesetz gestoppt. Dieses soll Menschen, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben, besser vor Repressalien schützen.
Das im Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz erhielt am Freitag in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit, obwohl auch seine Kritiker das Grundanliegen teilen. Die unionsregierten Länder monierten aber, dass das Gesetz über das Ziel hinausschieße und vor allem kleine und mittlere Unternehmen finanziell und mit neuer Bürokratie belaste. Nun könnte noch im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag versucht werden, einen Kompromiss zu finden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist überfällig. Denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Bei einer Nichtumsetzung drohen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen. Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen mangelnden Schutz personenbezogener Daten betreffen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kritisierte: "Das Gesetz geht in seiner jetzigen Fassung weit über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist." Es würde kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belasten. "Wir brauchen einfach mehr Augenmaß." Man sei sich aber einig, dass ein effektiver Schutz von Hinweisgebern nötig sei.
Auch Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) betonte: "Wir teilen die Grundintention des Gesetzes." Der Schutz von Hinweisgebern müsse aber das richtige Maß haben. So sei etwa die verpflichtende Einrichtung eines anonymisierten Meldekanals vorgesehen, der auch eine anonymisierte Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen solle. Das bedeute einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für Unternehmen, die entsprechende IT-Systeme vorhalten müssten. Zudem bestehe die Gefahr des Missbrauchs. Die Anonymität könne auch für Verunglimpfungen genutzt werden, warnte Poseck. "Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde."
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte in einer Mitteilung: "Wir brauchen ein Gesetz, das Fehlverhalten effektiv korrigiert, ihm entgegensteuert - und kein neues, überteures Bürokratiemonster. Das lässt das Hinweisgeberschutzgesetz der Ampel in seiner derzeitigen Fassung vermissen."
Dagegen betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser, die Ampel habe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie darauf geachtet, die Belastungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz enthalte auch nur eine "maßvolle Erweiterung des Anwendungsbereichs" im Vergleich zur EU-Vorgabe. "Das Gesetz ist eine gute Umsetzung eines richtigen und wichtigen Gedankens."
Dass die unionsregierten Länder dies anders sahen und das Gesetz stoppten, stieß in der FDP-Bundestagsfraktion auf deutliche Kritik. "Mit ihrer Blockade verhindert die Union, die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie, die sie selbst verschleppt hat", sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Thomae der dpa.
Die Organisation Transparency Deutschland nannte die Nichtzustimmung des Bundesrates ein "Trauerspiel" und "auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis". Einige Unionsländer hätten das Gesetz "mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten blockiert", monierte der Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz, Sebastian Oelrich. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: "Das ist ein trauriger Tag für all diejenigen, die den Mut aufbringen, Missstände wie mangelnden Arbeitsschutz oder den Verkauf von gesundheitsschädlichen Produkten zu melden." Dies schade auch der Demokratie, dem Rechtsstaat und der Wirtschaft, erklärte die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter.
Dagegen sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter: "Die Länderkammer handelt richtig, wenn sie in einem nunmehr möglichen Vermittlungsverfahren die Anregungen der Arbeitgeber aufgreifend einen Weg sucht, der dem Anliegen der EU-Richtlinie in einer vernünftigen, verhältnismäßigen Art und Weise Rechnung trägt."