Beherbergungsverbot bleibt
Bayern weitet Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen deutlich aus
15. Oktober 2020, 14:00 Uhr aktualisiert am 15. Oktober 2020, 14:54 Uhr
Der Bund-Länder-Beschluss für den Anti-Corona-Kampf geht Bayern nicht weit genug. Der Freistaat beschließt deshalb weitergehende Maßnahmen.
In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte, zudem wird die Maskenpflicht in den betroffenen Städten und Landkreisen deutlich ausgeweitet. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Mit den Gegenmaßnahmen geht die Staatsregierung zum Teil über einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Länder vom Mittwoch hinaus.
Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal 10 Personen treffen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Die Gesundheitsämter müssen dies zwingend anordnen. "Das ist eine Muss-Vorschrift für die Kommunen in der Umsetzung", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung.
Maskenpflicht deutlich ausgeweitet
Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region müssen zudem überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen - etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Zudem gilt dann eine Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
Und: Die Maskenpflicht gilt nach Worten Söders bei Überschreiten des 35er-Werts nicht nur für Schulen auch im Unterricht ab der fünften Klasse (beziehungsweise bei Überschreiten des 50er-Wertes auch an Grundschulen), sondern auch in Horten und in Mittagsbetreuungen. Zudem gelte eine Maskenpflicht dann auch "am Arbeitsplatz dort, wo kein Abstandhalten möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen", betonte der Ministerpräsident.
Strikte Sperrstunden in der Gastronomie
Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt dann ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.
"Dies gilt nicht für ewig, sondern wir machen das jetzt mal für die nächsten vier Wochen, und dann überprüfen wir", erklärte Söder.
Auch das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Söder kündigte nach einer Kabinettssitzung am Donnerstag in München aber an, die Regelung bis nach den Herbstferien regelmäßig zu überprüfen, etwa in Hinblick auf ein Urteil in Baden-Württemberg oder im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Risikogebieten und das Vorgehen anderer Bundesländer.
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