Sprachassistenten anzapfen?

Alexa-Zugriff für Ermittler - das sagt ein Datenschutzexperte


Links: Thomas Petri. Der Jurist (52) ist seit 2009 der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern. Rechts: Ein Lautsprecher Amazon Echo, über den der Alexa Voice Service funktioniert.

Links: Thomas Petri. Der Jurist (52) ist seit 2009 der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern. Rechts: Ein Lautsprecher Amazon Echo, über den der Alexa Voice Service funktioniert.

Von Markus Giese

Die Innenminister wollen Ermittlern den Zugriff auf die Daten digitaler Sprachassistenten wie Alexa ermöglichen. Bayerns Datenschutzbeauftragter warnt vor einem schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre.

München/Berlin - Digitale Spuren aus dem Smart Home sollen künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Über diesen Zugriff auf Alexa und ähnliche Geräte diskutieren die Innenminister von Bund und Ländern aktuell auf ihrer Frühjahrskonferenz.

Digitalen Spuren komme "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu", heißt es. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri warnt vor neuen Einfallstoren in die Intimsphäre.

AZ: Herr Petri, wenn man sich Sprachassistenten wie Alexa oder Siri ins Haus holt, kann man dann nachvollziehen, welche Daten wo landen?
THOMAS PETRI: Man kann nicht sicher sein. Normalerweise signalisieren diese Assistenten optisch, wenn sie eine Sprachnachricht aufnehmen und übertragen. Ob daneben weitere Informationsflüsse stattfinden, ist für den Nutzer nicht so ohne Weiteres überprüfbar. Was aufgenommen wird, ermöglicht sehr persönliche und intime Einblicke in die Privatsphäre. Wenn nun die Sicherheitsbehörden darauf Zugriff haben wollen, kommt man in die Nähe vom Lauschangriff. Es sind sehr schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre.

Reichen die bereits bestehenden Vorschriften über den Lauschangriff aus, um auch auf die Daten von Alexa und anderen zuzugreifen?
Das ist die spannende Frage. Ich vermute, dass genau dies jetzt geklärt werden soll. Ich könnte mir vorstellen, dass dies teilweise gesetzlich abgedeckt ist. Der Unterschied zum großen Lauschangriff besteht darin, dass dieser normalerweise durch die Sicherheitsbehörden selbst erfolgt. Beim Zugriff auf Alexa, Siri und Co. verlangen die Sicherheitsbehörden die Daten von einem privaten Anbieter. Das ist ein Unterschied. Wenn die Sicherheitsbehörden selbst am Mikrofon sitzen, müssen sie abschalten, wenn es in den Bereich der Menschenwürde geht. Im Falle der Sprachassistenten bekommen die Unternehmen die Inhalte von den Betroffenen zur Verfügung gestellt, um eine Dienstleistung zu erbringen. Da wird nichts vorselektiert.

In wenigen Jahren wird man sich Sprachassistenten nicht mehr entziehen können

Es liegt aber doch in der Eigenverantwortung der Bürger, ob sie sich ein solches Gerät ins Haus holen, das sie im Extremfall auskundschaften kann - oder eben nicht.
In wenigen Jahren wird man sich dem gar nicht mehr entziehen können, weil man bestimmte Features, um den Alltag zu erledigen, fast nur noch über solche Sprachassistenten bekommen kann. Es ist einfach und billig, darauf zu verweisen, dass jeder selbst entscheiden kann, ob man sich sowas zulegt oder nicht. Das mag jetzt noch stimmen, in fünf Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Ich gehe davon aus, dass die Sprachassistenten einen technologischen Trend vorzeichnen. Die künftigen IT-Systeme werden viel mehr auf Spracherkennung setzen als auf die Tastatur. Was derzeit mit Sprachassistenzsystemen passiert, gehört eher noch in den Bereich Hip-sein, Unterhaltung und Spaß. Künftig wird das vom beruflichen und privaten Alltag nicht mehr wegzudenken sein. Daher ist es auch sehr wichtig, die Konfiguration viel mehr in den Blick zu nehmen.

Wäre das auch Aufgabe der Politik?
Das wäre auch Aufgabe der Innenministerkonferenz, aber darum kümmern sie sich nicht, sondern nur um den staatlichen Zugriff aus Gründen der Strafverfolgung. Das ist zu kurz gedacht.

Könnten die Sicherheitsbehörden auf diese Daten zugreifen, wenn man ein entsprechendes Gesetz schafft oder ergänzt, und alles ist gut?
Ich freue mich über jeden Schwerverbrecher, der gefasst wird. Allerdings muss man auch den sehr schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre sehen. Daran wird man messen müssen, unter welchen Bedingungen die Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten zugreifen können. Es ist absehbar, dass es darauf hinausläuft. Wenn der Gesetzgeber jedoch eine Pauschalermächtigung erteilt, wird das mit Sicherheit durch die Rechtsprechung korrigiert werden. Es gibt genügend Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Rahmenbedingungen vorgezeichnet haben.

Können auch andere Geräte wie Fernseher und Kühlschränke sensible Daten liefern?
Ja natürlich. Die Sensibilität der Sprachassistenten steigt, je mehr sie mit solchen Anwendungen vernetzt sind, weil man dann Konsumgewohnheiten des Menschen ausbaldowert.