Bund und Länder

5.000 neue Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst


Bund und Länder wollen als Konsequenz aus der anhaltenden Corona-Pandemie bis Ende 2022 mindestens 5000 neue und unbefristete Vollzeitstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) schaffen (Symbolbild).

Bund und Länder wollen als Konsequenz aus der anhaltenden Corona-Pandemie bis Ende 2022 mindestens 5000 neue und unbefristete Vollzeitstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) schaffen (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Die Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Gesundheitsämtern verlief gerade zu Beginn der Corona-Pandemie nicht immer reibungslos. Das soll sich nun ändern.

Bund und Länder wollen als Konsequenz aus der anhaltenden Corona-Pandemie bis Ende 2022 mindestens 5000 neue und unbefristete Vollzeitstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) schaffen. In einem ersten Schritt solle es bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1500 Stellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal und Verwaltungsmitarbeiter geben, teilten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Berlins Senatorin Dilek Kalayci (SPD), am Samstag in Berlin mit.

Neben den neuen Stellen geht es um eine bessere Digitalisierung der Gesundheitsämter und -behörden sowie darum, die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst attraktiver zu machen und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Die 375 Gesundheitsämter spielen etwa beim Verfolgen von Infektionsketten sowie bei Anordnungen von Tests und Quarantäne eine wesentliche Rolle.

Der schwarz-rote Koalitionsausschuss hatte sich am 22. Juni darauf geeinigt, für die Umsetzung eines "Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" insgesamt 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung zu stellen. Im Bund-Länder-Beschluss heißt es nun, die an dem Pakt Beteiligten seien sich einig, dass für dessen Umsetzung die Mitwirkung der kreisfreien Städte und Landkreise wesentlich sei.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Personal: Mehr Stellen soll es auf allen Ebenen geben - in den örtlichen Gesundheitsämtern und Behörden, den mit dem Thema befassten Landesstellen sowie den obersten Landesbehörden. Dabei sollten aber grundsätzlich 90 Prozent der Stellen in unteren Gesundheitsbehörden wie den Gesundheitsämtern geschaffen werden. Auch Teilzeitstellen können aufgestockt werden. Der Bund will zur Umsetzung und Evaluierung bis Ende 2021 40 Stellen schaffen.

Digitalisierung: Die gemeinsame Kommunikationsplattform DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau von DEMIS beim Robert Koch-Institut (RKI) wird vom Bund finanziert. Über die 4 Milliarden Euro für das Paket hinaus stelle der Bund dazu schon 2020 Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt sind für die bessere Digitalisierung 800 Millionen Euro vorgesehen.

Entscheidendes Ziel der Digitalisierung sei es, eine Zusammenarbeit über alle Ebenen zu ermöglichen. Dafür sollen die für Meldungen und Berichte nötigen Schnittstellen und Systeme mit entsprechenden Standards geschaffen werden. Um Meldeverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, werden zentrale Plattformen des Bundes geschaffen, deren konsequente Nutzung vorangetrieben werden soll. Die Länder verpflichten sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst digital zukunftsfähig wird und dass gemeinsame Mindeststandards eingehalten werden.

Die Mindeststandards sollen sich an der "digitalen Reife" einer Organisation festmachen. Dazu dienen die fünf Kategorien "IT-Infrastruktur", "Hardware", "Software", "Informationssicherheit" und "Prozessunterstützung". Diese Standards sollen nun vom Bundesgesundheitsministerium mit den Ländern, Städten und Kommunen sowie anderen Experten bis zum Frühjahr 2021 erarbeitet werden.

Attraktivität: Damit die Stellen auch besetzt werden können, soll die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst attraktiver werden. So sollen Anreize über das Besoldungsrecht wie auch über tarifvertragliche Regelungen und andere Maßnahmen geschaffen werden. Die Länder wollen auch für Verbesserungen für das beamtete ärztliche Personal sorgen. Bis dies umgesetzt ist, sollen bereits von 2021 an Verbesserungen eingeführt werden. Dafür soll jedes Land bis zu zehn Prozent seines Anteils aus dem Pakt nutzen können.

Bund und Länder wollen zudem eine vertiefte Verbindung des ÖGD mit der Wissenschaft bei der Fort-, Aus- und Weiterbildung erreichen. Medizinstudenten sollen künftig schon im Studium stärker an die entsprechenden Themenfelder herangeführt werden. Zudem soll auch die Fort-, Weiter- und Ausbildung von medizinischem Fachpersonal im Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt werden. Die Länder verpflichten sich, Bildungsinstitutionen hier entsprechend personell und sachlich auszustatten. Dafür sollen die Länder zu Beginn der Förderperiode Mittel aus dem Pakt in Höhe von 35 Millionen Euro für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Ein Konzept zur Aufteilung der Mittel soll bis Ende 2020 beschlossen werden.

Zukunftsfähige Strukturen: Der Öffentliche Gesundheitsdienst sei zunehmend zentraler Ansprechpartner auch in der Gesundheitsförderung und Prävention geworden, heißt es in dem Beschluss. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass er noch besser auf die aktuellen Herausforderungen eingestellt werden müsse.

Deswegen soll der Gesundheitsdienst nun für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich besser aufgestellt werden. Die Grundlagen dafür soll ein externer und unabhängiger Expertenbeirat schaffen. Unter anderem müssten Kommunikationswege beschleunigt und vereinfacht werden.

Umsetzung: Der Bund stellt den Ländern zur Umsetzung des Pakts einmalig Mittel in Höhe von 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung - in sechs Tranchen. Dafür erhalten die Länder gegen Nachweis Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Diese Mittel sollen vorrangig in den Personalaufwuchs und für mehr Attraktivität der Arbeit im ÖGD fließen. Die restlichen Gelder sollen in den Aufbau von Strukturen, für Forschung und Evaluierung sowie zur Stärkung der Bundesbehörden ausgegeben werden.