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Zum Semesterstart: Anmeldung zum Rundfunkbeitrag nicht vergessen


Mit dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung bricht für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt an. Dieser ist aber auch mit Pflichten wie dem Zahlen von Rundfunkbeiträgen verbunden.

Mit dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung bricht für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt an. Dieser ist aber auch mit Pflichten wie dem Zahlen von Rundfunkbeiträgen verbunden.

Von Redaktion idowa
Raus aus dem Elternhaus, rein ins Studium oder in die Ausbildung: Für viele junge Menschen bricht damit ein neuer Lebensabschnitt an. Wer den Schritt wagt und in die erste eigene Wohnung zieht, wird nun zum ersten Mal mit Pflichten konfrontiert, die vorher die Eltern übernommen haben. Dazu gehört auch die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag.


"Wer volljährig ist und einen neuen Wohnsitz hat, sollte nicht vergessen sich beim Rundfunkbeitragsservice anzumelden", sagt Daniela Czekalla, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Verbraucher, die prüfen möchten, ob sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen können, müssen sich aktiv darum kümmern. Es ist nicht ratsam, die Zahlungsaufforderungen des Rundfunkbeitragsservice einfach zu ignorieren." Denn spätestens bei einem Umzug liefern die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice die veränderten Angaben. "Die Übermittlung von Daten, wie Name, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse und Einzugsdatum, ist im Rahmen eines regelmäßigen oder anlassbezogenen Meldeabgleichs gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig."

Um hohe Nachforderungen zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Bayern Studierenden und Auszubildenden aus dem In- und Ausland, sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern. Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von Erst- oder Zweitwohnsitz und wird als Wohnungsbeitrag eingezogen. Es gilt der Grundsatz "eine Wohnung - ein Beitrag", egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Seit 2015 beträgt der monatliche Beitrag 17,50 Euro. Mehr Informationen zum Thema Rundfunkbeiträge finden sie auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bayern.