Studium
Zum Semesterstart: Anmeldung zum Rundfunkbeitrag nicht vergessen
28. September 2017, 10:07 Uhr aktualisiert am 28. September 2017, 10:07 Uhr
"Wer volljährig ist und einen neuen Wohnsitz hat, sollte nicht vergessen sich beim Rundfunkbeitragsservice anzumelden", sagt Daniela Czekalla, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Verbraucher, die prüfen möchten, ob sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen können, müssen sich aktiv darum kümmern. Es ist nicht ratsam, die Zahlungsaufforderungen des Rundfunkbeitragsservice einfach zu ignorieren." Denn spätestens bei einem Umzug liefern die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice die veränderten Angaben. "Die Übermittlung von Daten, wie Name, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse und Einzugsdatum, ist im Rahmen eines regelmäßigen oder anlassbezogenen Meldeabgleichs gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig."
Um hohe Nachforderungen zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Bayern Studierenden und Auszubildenden aus dem In- und Ausland, sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern. Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von Erst- oder Zweitwohnsitz und wird als Wohnungsbeitrag eingezogen. Es gilt der Grundsatz "eine Wohnung - ein Beitrag", egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Seit 2015 beträgt der monatliche Beitrag 17,50 Euro. Mehr Informationen zum Thema Rundfunkbeiträge finden sie auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bayern.