Bestellerprinzip

Wenn einer eine Wohnung sucht... kann er nun sparen!


Wohnungssuche kann ganz schön teuer werden.

Wohnungssuche kann ganz schön teuer werden.

Die Maklerkaution machte früher einen nicht zu unterschätzenden Betrag bei der Wohnungssuche aus. Laut Gesetz zum Bestellerprinzip muss seit Kurzem derjenige den Immobilienmakler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat. Mit dieser Umstellung will die Bundesregierung den Umgang mit Provisionszahlungen klarer regeln. Indes herrscht bei Wohnungssuchenden Unsicherheit: Wer ist betroffen? Und was hat sich konkret geändert? Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

  • Wer beauftragt muss zahlen

Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich die Partei den Immobilienmakler bezahlt, die ihn beauftragt hat. Häufig ist dies der Vermieter. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter grundsätzlich keine Provision mehr zahlen muss. Hat der Makler einen Auftrag vom Mietinteressenten bekommen und sucht ihm dann eine Wohnung, darf er dafür auch eine Provision vom Mieter verlangen - vorausgesetzt die Wohnung war noch nicht in seinem Bestand, denn sonst wäre der Vermieter zahlungspflichtig.

  • Das Bestellerprinzip gilt nur bei Vermietungen

Wer eine Immobilie kaufen will, muss in der Regel auch weiterhin eine Provision einkalkulieren. Des neue Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf den Mietermarkt.

  • An der Provisionshöhe hat sich nichts geändert

Das Entgelt für die Vermittlung einer Mietwohnung darf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht übersteigen, so sieht es das Wohnungsvermittlungsgesetz vor. Dies entspricht 2,38 Monatskaltmieten - weniger ist möglich, mehr ist verboten. Diese Regelung bleibt vom aktuellen Mietrechtsnovellierungsgesetz unberührt. Bei Immobilienkäufen sind gesetzlich keine Pauschalbeträge festgelegt.