Urteil des Bundesfinanzhofs

Steuerabzug für Mausoleum


Der Bundesfinanzhof erlaubt einen Steuerabzug für ein Mausoleum "in angemessener Höhe".

Der Bundesfinanzhof erlaubt einen Steuerabzug für ein Mausoleum "in angemessener Höhe".

Schon bisher galt: Die Kosten für ein Grabdenkmal können die Erben des Verstorbenen von der Erbschaftsteuer abziehen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, dass dies auch für die Aufwendungen eines regelrechten Mausoleums als Zweitgrab gelten.

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