Urteil des Bundesfinanzhofs
Steuerabzug für Mausoleum
21. April 2022, 18:50 Uhr aktualisiert am 21. April 2022, 19:16 Uhr
Von
Ralf Müller
Schon bisher galt: Die Kosten für ein Grabdenkmal können die Erben des Verstorbenen von der Erbschaftsteuer abziehen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, dass dies auch für die Aufwendungen eines regelrechten Mausoleums als Zweitgrab gelten.
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