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Pechstein-Prozess wird entscheidend für die Zukunft der Sportgerichte


Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zeigt in Berlin bei einer Pressekonferenz ein Dopingkontrollformular (Archivfoto vom 06.08.2009). Foto: Rainer Jensen/dpa

Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zeigt in Berlin bei einer Pressekonferenz ein Dopingkontrollformular (Archivfoto vom 06.08.2009). Foto: Rainer Jensen/dpa

Von Monika Müller

Im ersten Doping-Prozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hofft Eisschnellläuferin Claudia Pechstein am Dienstag auf die Wiederherstellung ihres Rufes. Sollte der BGH zugunsten Pechsteins entscheiden, könnte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtsbarkeit nach sich ziehen.

Sieben Jahre nach ihrer Doping-Sperre fordert die 44 Jahre alte Berlinerin weiterhin Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Euro vom Welteislauf-Verband ISU. Dieser war nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München im Januar 2015 in Revision vor dem höchsten deutschen Zivilgericht gegangen. Der BGH muss nun entscheiden, ob er die Revision abweist und damit die Klage von Pechstein bestätigt, oder den Auffassungen des Verbandes folgt. Sollte der BGH zugunsten Pechsteins entscheiden, könnte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtsbarkeit nach sich ziehen. Künftig stünde dann jedem Athleten die Wahl-Möglichkeit zwischen Sport- oder Zivilgerichten offen.