Mordfall
Lübcke-Mörder bereut und schweig
4. November 2022, 17:23 Uhr aktualisiert am 4. November 2022, 17:23 Uhr
Der Auftritt wurde mit Spannung erwartet, doch er sagt nur wenig: Der verurteilte Mörder von Walter Lübcke macht im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Schon die Ortswahl machte deutlich, dass die Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags keine Routine war: Landgericht statt Landtag, penible Sicherheitskontrollen, ein großes Polizeiaufgebot und ein Zeuge, der am Freitag in Begleitung von Spezialkräften in den Raum geführt wurde: Stephan Ernst, der im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
Zur Befragung vor dem Ausschuss erschien Ernst in Begleitung seines Anwalts. "Mein Name ist Stephan Ernst", sagte der hochgewachsene Mann im roten Hemd bei der Feststellung der Personalien. Dann übernahm sein Anwalt Mustafa Kaplan das Wort und verlas eine Erklärung, in der begründet wurde, dass Ernst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Nachdem er für den Mord im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, wollte er vor dem Ausschuss schweigen, um die Möglichkeit einer weiteren Strafverfolgung auszuschließen.
Bei der Befragung von Ernst im Untersuchungsausschuss sollte es unter anderem darum gehen, wie er an Waffen gelangte und sein Schießtraining organisierte. Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Fall und mögliche Versäumnisse beleuchten.
Saal bis auf den letzten Platz gefüllt
Die Spannung vor der Aussage von Ernst war groß, der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt. Auch Vertreter des Ausstiegsprogramms Ikarus waren vor Ort: Ernst hatte bereits während des Mordprozesses vor dem Oberlandesgericht Frankfurt darum gebeten, in ein Aussteigerprogramm aufgenommen zu werden. Insofern wären Aussagen zur rechtsextremen Szene, zu denen sich der Zeuge äußern könnte, durchaus auch als Beweis für die Abkehr von der rechtsextremen Gesinnung zu werten gewesen. "Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit", hielt ein Ausschussmitglied Ernst entgegen.
Ehe Ernst sich doch noch zu den Waffen äußerte, mit denen er teils in einem Schützenverein, teils in einem Waldgebiet Schießübungen gemacht hatte, verlas er eine persönliche Erklärung, in der er seine Reue bekundete. Es tue ihm "unendlich leid", was er Lübcke und seinen Angehörigen angetan habe, sagte Ernst.
Vieles von dem, was Ernst auf die Fragen der Ausschussmitglieder antwortete, war bereits aus dem Mordprozess bekannt - die Schießübungen etwa, die Ernst zusammen mit einem früheren Freund und Arbeitskollegen gemacht habe. Mit dem Mann, der im Prozess mangels Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen worden war, habe er im Wald Schießübungen gemacht, aber auch bei Schützenvereinen, sagte Ernst. Mit Sprengstoff kenne er sich "etwas" aus, erwiderte er auf eine andere Frage, ehe er erneut von seinem Anwalt gebremst wurde.
Auch Ernsts Erklärung zur Tat erinnerte teilweise wortgleich an seine Worte vor Gericht, die damals noch von Tränen begleitet worden waren. "Ich bereue es zutiefst, dass ich mich der rechtsextremistischen Gedankenwelt zugewandt habe", sagte er am Freitag vor den Landtagsmitgliedern. "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an diese schreckliche Tat denke. Das Leid der Angehörigen ist unermesslich. So etwas darf nie wieder geschehen."
Nicht alle Ausschussmitglieder waren mit der Befragung zufrieden: "Mit diesem Auftritt hat Stephan Ernst nicht zur Aufklärung beigetragen", so der Abgeordnete Rudolph. Torsten Felstehausen (Die Linke) nannte die Reue des verurteilten Mörders nicht glaubwürdig: "Wer tatsächlich bereut, wird dazu beitragen, Hintergründe aufzuklären." Neue Erkenntnisse habe es nicht gegeben, sagte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) über die "zähe und anstrengende" Sitzung im Gericht. Rechtsanwalt Kaplan dagegen klagte, einige Ausschussmitglieder hätten versucht, seinen Mandanten "vorzuführen"