EuGH
Kein Schadenersatz im Skandal um Brustimplantate
12. Juni 2020, 22:41 Uhr aktualisiert am 12. Juni 2020, 22:41 Uhr
Es ist eine bittere Niederlage für die betroffenen Frauen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einer Klägerin aus Hessen Schadenersatz für die Entfernung fehlerhafter Brustimplantate verweigert. Die Patientin gehört zu den 5.000 deutschen und 400.000 weltweit Betroffenen, die sich ein Silikonkissen des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse, kurz PIP, hatten einsetzen lassen. Vor zehn Jahren flog dann aber auf, dass das Unternehmen die Implantate nicht mit medizinischem, sondern billigem und gesundheitsschädlichem Industrie-Silikon hatte füllen lassen. Mehrere Frauen starben, etliche trugen schwere gesundheitliche Schäden davon. 2012 empfahl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Betroffenen, die Kissen wieder entfernen zu lassen. Die hessische Klägerin folgte dem Aufruf und verlangte anschließend Schadenersatz von der Versicherung des Herstellers PIP. Das Unternehmen selbst war schon vor Jahren pleite. Firmengründer Jean-Claude Mas starb 2019.
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