Ravensburg
Gerichtsstreit: Darf Bier als "bekömmlich" beworben werden?
17. Januar 2016, 16:40 Uhr aktualisiert am 17. Januar 2016, 16:40 Uhr
Der Zwist geht weiter: Vor dem Landgericht Ravensburg streiten eine Brauerei und ein Berliner Verband um das Wörtchen "bekömmlich" in der Bierwerbung. Beide Parteien sind optimistisch.
Es ist ein einzelnes Adjektiv, um das die Brauerei Härle aus dem baden-württembergischen Leutkirch und der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) streiten. Der Bierhersteller hatte einige Sorten als "bekömmlich" angepriesen - der VSW fand jedoch, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweige und ließ die Werbung damit per einstweiliger Verfügung untersagen.
Nun treffen sich die beiden Streithähne erneut vor dem Landgericht Ravensburg - nach dem Eilverfahren im August wird dort am Freitag (22. Januar) das Hauptsacheverfahren eröffnet.
Im Sommer hatte sich die Kammer noch auf eine Verordnung der Europäischen Union berufen, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei und damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung. Die Brauerei reagierte - und änderte die Etiketten mit Filzstift, indem das Wort "bekömmlich" durchgestrichen wurde.
Schon bei der Urteilsverkündung im Sommer kündigte Brauerei-Chef Gottfried Härle an, in Berufung gehen zu wollen. Der Verhandlung ab Freitag sieht er gelassen entgegen. "Ich erhoffe mir, dass im Hauptsacheverfahren unsere Argumente, die ich nach wie vor für überzeugend halte, Gehör finden", sagte Härle der Deutschen Presse-Agentur. "Und dass wir letztendlich siegreich aus der Verhandlung rausgehen. Ich bin der Meinung, dass die Chancen nicht schlecht stehen."
Auch der Verband Sozialer Wettbewerb ist mit Blick auf die erneute Verhandlung optimistisch, wie Geschäftsführerin Angelika Lange in Berlin sagte.