Berlin
Ehemaliger RAF-Terrorist Christian Klar jobbt jetzt im Bundestag
19. Februar 2016, 15:34 Uhr aktualisiert am 19. Februar 2016, 15:34 Uhr
Einst prangte das Gesicht von Christian Klar in der Bundesrepublik auf jedem RAF-Fahndungsplakat. Heute arbeitet er für einen linken Bundestagsabgeordneten. Darf so jemand einen Hausausweis des Parlaments bekommen? Und: Wann ist eine Strafe vorbei?
Die Szene, die sich kurz vor Weihnachten vor dem Bundestag zutrug, muss dann doch einigermaßen bizarr gewesen sein. An der Sicherheitskontrolle stand Christian Klar, ehemals Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) und einer von Deutschlands meistgesuchten Terroristen. Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre hätte sein Anblick den unverzüglichen Einsatz von mehreren Sonderkommandos zur Folge gehabt. Jetzt kam nur der Linke-Abgeordnete Dieter Dehm an die Pforte und holte ihn ab.
Mit ein paar Wochen Verzögerung sorgt die Angelegenheit nun aber doch für einige Aufregung. Kurz vor dem Wochenende kam heraus, dass Dehm den ehemaligen RAF-Mann als Mitarbeiter beschäftigt, und zwar seit einigen Jahren schon. Der 63-Jährige kümmert sich um die technischen Dinge von Dehms verschiedenen Auftritten im Internet: die Abgeordneten-Website, aber auch andere.
Auf die Inhalte, darauf legt der Linke-Politiker einigen Wert, habe Klar aber keinerlei Einfluss, und sein Verdienst sei minimal. Dehm spricht von einem "sehr geringen monatlichen Geldbetrag". Klar arbeitet auch nicht im Bundestags-Büro im Jakob-Kaiser-Haus, sondern von seiner Berliner Wohnung aus. Mehr will Dehm nicht verraten.
Der linke Abgeordnete selbst wurde vor seiner Politik-Karriere reich mit Musik: Aus seiner Feder stammt unter anderem der Klaus Lage-Song "1001 Nacht" ("Tausendmal berührt, tausendmal ist nichts passiert,..."). "Salonkommunist" wird Dehm deshalb gern genannt oder auch "Paradiesvogel" der Linkspartei. Klar will er nach eigener Auskunft schon vor vielen Jahren kennengelernt haben, "auf einer Friedensdemonstration".
Das müsste dann schon in der ersten Hälfte der 70er gewesen sein. 1976 ging Klar für die RAF in den Untergrund, wurde zu einem der prominentesten Mitglieder der sogenannten zweiten Generation. Derem "bewaffnetem Kampf" gegen das "imperialistische System" fielen Dutzende Menschen zum Opfer - darunter hohe Repräsentanten von Wirtschaft und Politik. Klar selbst war erwiesenermaßen an der Ermordung von Arbeitgeber-Präsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto beteiligt.
Nach seiner Festnahme 1982 wurde er wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst 2008, nach 26 Jahren hinter Gittern, kam er wieder auf freien Fuß. Die Richter sahen keine Rückfallgefahr mehr. Auch die fünfjährige Bewährungsfrist ist inzwischen vorbei. Seinen letzten Auftritt in der Öffentlichkeit hatte Klar 2011. Bei einem neuen RAF-Prozess wegen der Ermordung Bubacks verweigerte er jede Auskunft über Mittäter.
Damals gab der gebürtige Freiburger als Beruf noch Kraftfahrer an. Inzwischen verdient er sein Geld aber wohl anders. Dehm ist über seinen freien Mitarbeiter voll des Lobes. "Er kennt jede Variante der Technik. Er macht einen Superjob." Ansonsten meint er: "Christian Klar ist heute ein Bürger wie jeder andere auch. Er hat seine Strafe verbüßt. Und seit seiner Entlassung hat er sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen."
Das sehen allerdings nicht alle so. Ans Licht der Öffentlichkeit kam das ungewöhnliche Beschäftigungsverhältnis, weil der Bundestag dem Ex-Terroristen die Ausstellung eines Hausausweises verweigerte. Bundestags-Sprecher Ernst Hebeker begründet das mit "Sicherheitsbedenken". "Bei uns handelt es sich um eine besondere Schutzzone mit besonders schutzbedürftigen Personen."
Trotzdem konnte Dehm den Ex-Terroristen im Dezember ins Hohe Haus holen - als seinen persönlichen Gast, worauf jeder Abgeordnete Anspruch hat. Nach Auskunft seines Büros war Klar inzwischen mehrfach da.
Ohnehin ist das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht gesprochen. Derzeit wird von den Bundestags-Juristen geprüft, ob Klar nach Verbüßung seiner Strafe nicht doch Anspruch auf einen Hausausweis hat. Diese Woche beschäftigte der Fall auch den Ältestenrat des Parlaments. Die Entscheidung liegt letztlich wohl beim Präsidium des Hauses - weiterer Streit ist programmiert.
Die CSU warf der Linkspartei am Freitag vor, mit der Anstellung des Ex-Terroristen die vielen Opfer der RAF zu verhöhnen. Ihr innenpolitischer Sprecher Stephan Mayer bezeichnete es im Parlament als "Skandal", dass Dehm einen Mann in den Bundestag hole, der sich des neunfachen Mordes schuldig gemacht habe.