Schutz des Persönlichkeitsrecht

Bundesrat will Fotos von Unfalltoten bestrafen


Ein Warnlicht steht vor einem Polizeiwarndreieck mit der Aufschrift "Unfall".

Ein Warnlicht steht vor einem Polizeiwarndreieck mit der Aufschrift "Unfall".

Von Sven Geißelhardt

Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen.

Berlin - Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein.

Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden.

Unbefugte Aufnahmen sollen unterbunden werden

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschreckung. "Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich." Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. "Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde", sagte Pistorius.

Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, so dass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.

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