Fragwürdige Bankenpraxis

Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll abgeschafft werden


Wenn es um Geldanlagen geht, sprechen Banker und Kunden oft nicht die gleiche Sprache. Beratungsprotokolle sollten Missverständnisse vermeiden helfen. In der Praxis hat das nicht geklappt.

Wenn es um Geldanlagen geht, sprechen Banker und Kunden oft nicht die gleiche Sprache. Beratungsprotokolle sollten Missverständnisse vermeiden helfen. In der Praxis hat das nicht geklappt.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Sie sind eine Folge der Lehman-Peite. Doch in der Praxis läuft es mit Beratungsprotokollen für Bankkunden alles andere als gut. Sie sollen ersetzt werden. Was für Verbraucherschützer eine Chance ist.

Das erst vor wenigen Jahren eingeführte und umstrittene Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll wieder abgeschafft werden. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine "Geeignetheitserklärung" vorlegen, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Verbraucherschützer sind nicht alarmiert. Sie kritisieren schon länger die Qualität der Beratungsprotokolle und hoffen im Zuge der EU-Vorgaben auf künftig präzisere Angaben der Banken vor Wertpapiergeschäften.

Beratungsprotokolle wurde 2010 eingeführt - vor allem in Folge der Lehman-Pleite. Verbraucher erhalten seither bei einer Anlageberatung zu Wertpapieren Produktinformationsblätter mit klaren Aussagen über Rendite, Risiko und Kosten. Das Bankprotokoll soll also vor Fehlberatungen schützen und die Position des Bankkunden stärken, indem er seine Anlageentscheidung auch auf die schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgespräches stützen kann.

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Zudem sollen Kunden etwas in der Hand haben, um im Zweifel vor Gericht beweisen zu können, wie die Beratung erfolgte. Sie können das Beratungsprotokoll als Beweismittel einsetzen, sollte es zu einem Schadensersatzprozess wegen Falschberatung kommen. Die Kreditwirtschaft kritisiert die Protokolle als bürokratisch, ohne dass Verbraucher davon einen größeren Nutzen hätten.

Künftig soll eine Erklärung über die "Geeignetheit" der Empfehlung vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts "die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde". Sie muss Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die geplante Abschaffung der Beratungsprotokolle wird in dem Entwurf begründet mit den "nunmehr europaweit einheitlichen Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten", die Protokolle überflüssig machten.

Verbraucherschützer: Zweck nicht erfüllt

Diese EU-Vorgaben (MiFid II) werden mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Nach Darstellung der deutschen Finanzaufsicht Bafin hat die neue EU-Richtlinie den Gedanken des Beratungsprotokolls aufgegriffen. Der Inhalt dieser Erklärung entspreche im Wesentlichen den Inhalten des Beratungsprotokolls: "Teilweise geht er sogar darüber hinaus, insbesondere bei den Ausführungen zur Geeignetheit der Empfehlung."

Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist man angesichts der Pläne "relativ ruhig". Beratungsprotokolle hätten ihren Zweck nicht erfüllt, weil sie in der Praxis oft unpräzise gefasst gewesen seien. "Es liegt eine Chance darin", sagte vzbv-Expertin Dorothea Mohn. Dies komme aber auf die Umsetzung an. Banken dürfe kein Spielraum für Ungenauigkeiten gewährt werden.

Der Sparkassenverband erklärte, "beim Beratungsprotokoll bekommt das Kind lediglich einen anderen Namen". Erleichterungen seien nicht zu erkennen. Es sollten die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden, etwa in bestimmten Fällen auf ein Protokoll zu verzichten.

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Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministerium vom vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nichts bringen. In der Praxis laufe vieles nicht so, wie der Gesetzgeber sich das erhofft habe, da Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt würden, hieß es seinerzeit.

Auch Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die "Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen" im Finanzbereich regelmäßig zu überprüfen.