Streit um Rundfunkgebühren

Autovermieter Sixt will BR vor Gericht ausbremsen


Rechtswidriges Rundfunkgebühren-Modell? Der Autovermieter Sixt und der Bayerische Rundfunk streiten jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Rechtswidriges Rundfunkgebühren-Modell? Der Autovermieter Sixt und der Bayerische Rundfunk streiten jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Der Autovermieter Sixt macht Druck: Der Gebührenstreit mit dem BR geht jetzt in den nächste Runde.

Am Dienstag verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufungsklage des Unternehmens gegen die seit 2013 geltende Neuregelung des Beitrags. Kritik übt Sixt vor allem an der Betriebsstättenabgabe, die für jeden einzelnen Standort fällig wird.

Bei rund 500 Vermietungsstationen in Deutschland muss das Unternehmen erheblich mehr bezahlen. Auch die Beiträge pro Mietwagen sind laut Sixt gestiegen. Im ersten Halbjahr 2015 hatte der Autovermieter weltweit eine Flotte von durchschnittlich rund 91 000 Fahrzeugen an 2200 Mietstationen.

Sixt hatte 2013 gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, war damit aber vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Nun will das Unternehmen durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen.

Beklagter ist der Bayerische Rundfunk. Der Sender sieht den Fall freilich ganz anders. Dessen Juristen behaupten, dass Sxit mit der neuen Gebührenregelung sogar besser fährt als mit der alten. Der Spareffekt soll sogar im fünfstelligen Bereich liegen.

Mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist der Autovermieter nicht allein. Auch andere Firmen haben juristische Schritte eingeleitet. Die Drogeriekette Rossmann war jedoch im Frühjahr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.

Seit 2013 bemisst sich der Beitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Firmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark fühlen sich deshalb im Nachteil.