BGH-Urteil

Sammelklage für Facebook-Nutzer nach Datenvorfall


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Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild)

Von dpa

Opfer eines groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben bald eine recht einfache Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Millionen in Deutschland lebende Betroffene könnten sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anschließen, kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin an. Mit diesem Schritt könnten auch mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.

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Der BGH hat ein wichtiges Urteil zur Frage des Schadenersatzes gesprochen. Nun ziehen Verbraucherschützer Konsequenzen. (Symbolbild)

Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)

Beim bloßen Kontrollverlust könne der Schadenersatz aber nicht allzu hoch ausfallen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer anschließen möchte, muss voraussichtlich bis zum neuen Jahr warten. Das Bundesamt für Justiz müsse erst das Klageregister öffnen, hieß es. Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands abonnieren.


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