Kultur

Das Konzert, das niemand will

Ein Verbot des Münchner Auftritts von Roger Waters scheint rechtlich kaum möglich


Roger Waters, Mitbegründer und Bassist der Rockband Pink Floyd.

Roger Waters, Mitbegründer und Bassist der Rockband Pink Floyd.

Von Volker Isfort / Sandra Taubert

Am 21. Mai tritt 2023 tritt des Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters in der Olympiahalle auf und das ist für viele kein Grund zur Freude. Heftigen Gegenwind erhielt Waters zuletzt auch von David Gilmour, seinem einstigen Bandkollegen bei Pink Floyd. Gilmours Frau, die Songwriterin Polly Samson, schrieb in einem Tweet an Waters gerichtet: "Leider bist du antisemitisch bis ins Mark." Waters sei ein Putin-Apologet und ein "lügender, diebischer, heuchlerischer, steuervermeidender, Playback singender, frauenfeindlicher, neidzerfressener Größenwahnsinniger". Gilmour teilte den Post und schrieb: "Jedes Wort nachweislich wahr." Waters antwortete auf Twitter und sprach von "aufrührerischen und völlig unzutreffenden Kommentaren", die er zurückweise. Tatsache ist aber, dass Waters seit Jahren die Israel-Boykottbewegung BDS unterstützt und vor wenigen Tagen auf Einladung Russlands per Videoschalte vor dem UN-Sicherheitsrat gesprochen hat.

Dennoch sieht der Gießener Rechtswissenschaftler Maximilian Roth keine Handhabe für Verbote. Roth sagte, es reiche "keinesfalls" aus, Künstlern politische Äußerungen vorzuwerfen. "Erst wenn die Äußerungen, Haltungen und Symbole Teil der Kunst werden, kann das ein Einschreiten der Behörden legitimieren", sagte Roth. Statt ein Verbot zu fordern, das juristisch nicht durchsetzbar wäre, könnte man Auflagen erlassen, schlägt Roth vor. Im Falle von Waters könnte man zum Beispiel verfügen, auf der Bühne keine antisemitischen Symbole zu zeigen.

Die Olympiapark München Gesellschaft (OMG) hatte schon vor Monaten erklärt, dass sie keine rechtliche Möglichkeit habe, Waters Auftritt zu unterbinden. Die OMG verweist auf einen Versuch der Stadt, ihre eigenen Räume der BDS-Bewegung nicht mehr zu vermieten. Damit war sie 2017 vor dem Bundeswerwaltungsgericht gescheitert.

"Kunstfreiheit ist ein von der Verfassung garantiertes und vorbehaltlos gewährtes Grundrecht", sagte Roth. Eingriffe in die Kunstfreiheit seien nur zum Schutze anderer Verfassungsgüter zulässig - zum Beispiel der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - oder wenn ein Straftatbestand erfüllt werde - etwa der Volksverhetzung. Aber auch dann bedürfe es noch einer "Verhältnismäßigkeitsprüfung", in der im Einzelfall abgewogen werden müsse. "Wenn sich die Politik aber in den Geschmack von Kunst einmischt, ist das im Zweifelsfall sogar kontraproduktiv", warnt Roth.

Auch die Grünen im Münchner Stadtrat hatten sich gegen Waters Auftritt ausgesprochen, "aber selbstverständlich akzeptieren wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts", sagt Stadtrat David Süß. "Meinungsfreiheit ist das höchste Gut." Er hofft dennoch, dass die OMG alles tut, um das Konzert zu verhindern. "Wenn Waters allerdings wirklich auftritt, wäre es wichtig, dass die OMG sich deutlich von seinen Aussagen distanziert."

Neben München will Waters auch in Köln, Hamburg, Berlin und Frankfurt auftreten. In Frankfurt allerdings versucht die Stadt noch immer, das Konzert zu verbieten.