Kaum zu glauben
Zum Welpenkauf an die Grenze
15. April 2020, 16:47 Uhr aktualisiert am 15. April 2020, 16:47 Uhr
Eine Deutsche aus dem Landkreis Ostallgäu nahm es am Karfreitag mit dem Infektionsschutzgesetz nicht so genau. Um an der Grenze in Furth im Wald von einer tschechischen Staatsbürgerin einen jungen Hundewelpen zu kaufen, fuhr sie in Begleitung ihres Mann über 250 Kilometer aus dem Ostallgäu bis nach Furth im Wald. Nun erwartet beide ein Bußgeld nach dem Infektionsschutzgesetz.
Am Karfreitag zur Mittagszeit kontrollierten Beamte der Bundespolizei Waldmünchen eine 41-jährige Frau am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald/Schafberg. Wie sich herausstellte, war die 41-Jährige zusammen mit ihrem 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Ostallgäu angereist, um von einer tschechischen Staatsangehörigen einen jungen Hund zu erwerben. Aufgrund der verschärften Reisebestimmungen wegen der CORONA-Pandemie sollte der Ankauf direkt an der Grenze zu Tschechien erfolgen.
Auf den Hinweis der Bundespolizisten, dass ein Hundekauf kein triftiger Grund für eine Ausnahme der geltenden Ausgangsbeschränkung sei, reagierte die 41-Jährige völlig uneinsichtig. Sie beharrte vielmehr auf ihr vermeintliches Recht, Geschäfte tätigen zu dürfen. Allerdings konnte weder ein für den Kauf und die Einfuhr erforderlicher Europäischer Heimtierausweis noch eine Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Auch eine Kennzeichnung mit Mikrochip fehlte. Zudem bestanden Zweifel am vorgeschriebenen Mindestalter des Hundewelpen. Die Erklärungen für diese Umstände erschienen den Beamten äußerst unglaubwürdig.
Es bestand vielmehr der Verdacht, dass ein Ankauf ohne die vorgeschriebenen Unterlagen erfolgen sollte. Sie unterbanden deshalb das Geschäft. Die Bundespolizisten forderten das Ehepaar auf, unverzüglich in ihre Wohnung zurückzukehren. Beide erwartet jetzt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.