Festnahme in Deggendorf
Wie eine verlorene Kette zwei Handy-Gangster überführte
10. August 2020, 12:56 Uhr aktualisiert am 10. August 2020, 12:56 Uhr
Die Deggendorfer Polizei hat zwei Männer festgenommen, die in Verdacht stehen, Ende Juli einem 31-Jährigen das Handy abgezogen zu haben. Dabei half Kommissar Zufall: Einer der mutmaßlichen Täter hatte am Tatort seine Kette verloren.
Am 24. Juli gegen 17.30 Uhr ist einem 31-Jährigen aus Eritrea von zwei Männern brutal und mit vorgehaltenem Messer das Handy geraubt worden. Ein Zeugenhinweis und intensive Ermittlungen der Kripo haben jetzt zu einer Festnahme geführt.
Der Mann war gerade auf dem Heimweg von einer Fahrschule in Deggendorf, als er auf zwei Männer, einen 32-jährigen Deggendorfer und seinen Begleiter, einen 31-jährigen Slowaken, traf. Die beiden Fremden beleigten ihn. Dann schubste einer der Männer den 31-Jährigen zu Boden würgte ihn. Als er wehrlos am Boden lag, nahmen die beiden ihm sein Handy aus der Tasche und klauten es. Die Täter gaben sich damit noch nicht zufrieden und bedrohten ihr Opfer noch mit einem Messer.
Die beiden Handy-Diebe drohten auch einem Zeugen, der den Vorfall beobachtet hatte und der dem Eritreer zu Hilfe kam, mit dem Messer. Dann hauten sie ab - allerdings fiel einer der Verdächtigen hin und verlor dabei seine Halskette. Die Polizei fahndete zunächst ohne Erfolg nach den beiden mutmaßlichen Tätern. Am Tatort wurden umfängliche Spurensicherungsarbeiten durchgeführt.
Tags darauf kehrten die zwei Männer an den Tatort zurück, um nach der verlorenen Kette zu suchen. Ihr Pech war, dass ein Zeuge sie wieder und die Polizei verständigte. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurden die Wohnungen der Tatverdächtigen aufgrund vorliegender richterlicher Beschlüsse durchsucht. In der Wohnung des 32-jährigen Deggendorfers wurden Betäubungsmittel und das geraubte Handy aufgefunden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er vorläufig festgenommen und der Haftrichterin am Amtsgericht Deggendorf vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl gegen ihn. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Sein Begleiter, der nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht aktiv am Raubgeschehen beteiligt war, muss sich unter anderem wegen eines Körperverletzungsdelikts und Beleidigung strafrechtlich verantworten.