Blaulicht

Ukrainer muss wegen Reizgas wieder ausreisen


Wegen eines unerlaubten Reizstoffsprühgeräts musste ein Ukrainer Deutschland weider verlassen. (Symbolbild)

Wegen eines unerlaubten Reizstoffsprühgeräts musste ein Ukrainer Deutschland weider verlassen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein 26-jähriger Ukrainer mit einem gültigen Reisepass sowie einem tschechischen Aufenthaltstitel, dieser hätte ihm auch eine Einreise nach Deutschland ermöglicht, musste am Mittwochnachmittag seine Reise nach Deutschland abbrechen und wieder nach Tschechien ausreisen.

Fahnder der Bundespolizei hatten den vorschriftsmäßig ausgewiesenen Ukrainer auf der B20 im Bereich Furth im Wald einer Kontrolle unterzogen und dabei in der Ablage der Fahrertür ein in Deutschland verbotenes Reizstoffsprühgerät entdeckt.

Durch das Führen dieses Reizstoffsprühgerätes beging der 26-Jährige einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Dieser Verstoß wiederum führte zum Erlöschen des Reiserechts nach Artikel 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ).

Der Ukrainer war somit unerlaubt eingereist und hatte damit auch einen Verstoß nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz begangen.

Die Bundespolizisten stellten das verbotene Reizstoffsprühgerät sicher und erstatteten Strafanzeige nach dem Waffengesetz und nach dem Aufenthaltsgesetz.

Da der Ukrainer freiwillig wieder nach Tschechien ausreiste, konnte auf eine formelle Zurückschiebung verzichtet werden.