Landkreis Regensburg

Polizeibericht PI Regensburg


Von Polizei

Regensburg: Ladendiebstahl lohnt sich nicht

Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Regensburg entwendete am Freitag, gegen 14 Uhr, aus einem Kaufhaus in der Regensburger Innenstadt zwei hochwertige Sonnenbrillen. Bevor der Mann flüchten konnte, waren mehrere Streifenbesatzungen der PI Regensburg Süd vor Ort und konnten den Tatverdächtigen vorläufig festnehmen. Bei seiner Durchsuchung wurde neben unterschiedlichen Tatmitteln, ein größerer Bargeldbetrag aufgefunden. Hiervon wurden 1.915 Euro einbehalten. Den 40-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Ladendiebstahls im besonders schweren Fall.

Regensburg: Renitenter Ladendieb

Ein 50-Jähriger entwendete aus einem Regensburger Erotikmarkt ein Sexvideo und ergriff, nachdem er vom Verkaufspersonal angesprochen wurde, die Flucht. Die Verkäuferin nahm die Verfolgung auf. Nachdem sie den Mann eingeholt hatte, versuchte sich dieser durch schlagen und beißen, ihr zu entziehen. Bis zum Eintreffen der Streifenbesatzung konnte der renitente Ladendieb von einem Passanten festgehalten werden. Den 50-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines räuberischen Ladendiebstahls.

Regensburg: 5-Jähriger alleine in Bushaltestelle

Eine 24-Jährige Regensburgerin konnte in den frühen Morgenstunden am Samstag, 4.30 Uhr, an der Bushaltestelle Weißenburgstraße einen weinenden 5-Jährigen Buben antreffen. Dieser war offensichtlich ohne erwachsene Begleitung unterwegs. Unverzüglich verständigte die Frau die Polizei. Die eingesetzte Streifenbesatzung der PI Regensburg Süd, konnte den jungen "Mann" wohlbehalten zur elterlichen Wohnung zurückbringen. Ersten Erkenntnissen zufolge, hatte die Mutter des Kleinen, einer Freundin anvertraut um in der Stadt weggehen zu können. Die Babysitterin verließ allerdings die Wohnung in der Nacht und ließ den 5-Jährigen unbeaufsichtigt zurück. Als dieser aufwachte, machte er sich kurzer Hand auf die Such nach seiner Mutter durch den Stadtdschungel. Vermeintlich verbrachte er bereits mehrere Stunden an der Bushaltestelle, bevor die beherzte Mitteilerin den Kleinen antreffen konnte. Geeignete Maßnahmen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht werden eingeleitet.