Wirt verstößt gegen Coronabestimmungen

Party ohne Maske


Das Blaulicht auf einem Polizeiauto. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Symbolbild

Das Blaulicht auf einem Polizeiauto. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Symbolbild

Von Redaktion idowa

Bei einer Gaststättenkontrolle am Sonntag gegen 2.15 Uhr im Landkreis Cham konnten Beamte der Polizeiinspektion Cham feststellen, dass im Inneren der Gaststätte Partybetrieb mit hoher Besucherzahl herrschte.

Die tanzenden Gäste, die den Mindestabstand nicht einhielten, trugen alle keine Mund- und Nasenbedeckung. Diese ist jedoch vorgeschrieben, solange sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden.

Da es sich in diesem Fall zudem nicht um eine, nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässige Veranstaltung handelte, ist auch das Tanzen in geschlossenen Räumen zu lauter Musik nicht zulässig. Die anwesenden Gäste wurden über das Fehlen ihrer Mund- und Nasenbedeckung verwarnt und zur Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften aufgefordert.

Den Betreiber der Gaststätte erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.