Vorfall im Kreis Passau

Mann springt auf Flucht von Autobahnbrücke


Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Passau entdeckte am Montag einen Mann auf der A3, als dieser in der Dunkelheit auf der Autobahn zu Fuß unterwegs war.

Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Passau entdeckte am Montag einen Mann auf der A3, als dieser in der Dunkelheit auf der Autobahn zu Fuß unterwegs war.

Von Redaktion idowa

Zweimal hintereinander haben Bundespolizisten am Montagabend einen unerlaubt Eingereisten gerettet. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Passau entdeckte den Mann auf der A3, als dieser zwischen Neuhaus am Inn und Pocking in der Dunkelheit auf der Autobahn zu Fuß unterwegs war. Als die Beamten anhielten, um die lebensgefährliche Tour zu beenden, floh der Angehaltene vor der Kontrolle und sprang von einer Autobahnbrücke in die Rott. Die anschließende Suchaktion konnte gut eine Stunde später erfolgreich beendet werden.

Gegen 20.30 Uhr stoppten Passauer Bundespolizisten laut Polizeibericht einen 30-jährigen Marokkaner, der auf der Bundesautobahn 3 auf Höhe der Anschlussstelle Pocking marschierte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Ausweisdokumente bei sich hatte. Noch während der Überprüfung floh der Marokkaner auf der Fahrbahn der A 3 Richtung Autobahnbrücke und kletterte über das Brückengeländer. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse verloren die Bundespolizisten ihn anschließend aus den Augen. An den sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen waren unter anderem ein Hubschrauber und Hundeführer der Bundespolizei, sowie die Freiwillige Feuerwehr Pocking mit einer Drohne beteiligt.

Gegen 21.45 Uhr stellten die Beamten den Geflohenen unter der Brücke an der Rott fest. Der völlig durchnässte 30-Jährige klagte über Schmerzen und war stark unterkühlt. Die Bundespolizisten leisteten Erste Hilfe und verständigten den Rettungsdienst. Der Marokkaner wurde anschließend in das Klinikum Passau eingeliefert, wo er aktuell in Behandlung ist. Unabhängig davon ermittelt die Bundespolizei wegen unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts gegen den Mann.

0 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden