Straubing

Mann (27) will geerbte Waffe abgeben - Strafverfahren


Er meinte es nur gut: Ein junger Straubinger wollte am Sonntag einen geerbten Revolver bei der Polizei abgeben. Da er aber keinen Waffenschein hatte, hat er nun ein Strafverfahren am Hals (Symbolbild).

Er meinte es nur gut: Ein junger Straubinger wollte am Sonntag einen geerbten Revolver bei der Polizei abgeben. Da er aber keinen Waffenschein hatte, hat er nun ein Strafverfahren am Hals (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Er meinte es nur gut: Ein junger Straubinger wollte am Sonntag einen geerbten Revolver bei der Polizei abgeben. Da er aber keinen Waffenschein hatte, hat er nun ein Strafverfahren am Hals.

Laut Polizeibericht war der 27-Jährige am Sonntagnachmittag mit der Schusswaffe der Marke Smith & Wesson im Auto zur Polizeiwache in Straubing gefahren. Dort wollte er die Waffe, die ursprünglich von seinem Opa stammt, abgeben. Leider war der junge Mann aber weder im Besitz eines Waffenscheins noch einer Waffenbesitzkarte. Weil er damit eine unregistrierte Waffe in der Öffentlichkeit führte, hat er sich nun - wohl unwissentlich - zweier Straftaten schuldig gemacht. Die Waffe wurde deswegen sichergestellt und gegen den 27-Jährigen ein Strafverfahren eingeleitet. Ob der Mann tatsächlich auch eine Strafe bezahlen muss, muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Polizei rät, in solchen Fällen immer zuerst Kontakt mit der zuständigen Kommune oder der örtlichen Polizeistation aufzunehmen. Das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit stellt eine Straftat dar und muss aus naheliegenden Gründen verfolgt werden - auch, wenn derjenige es nur gut meinte.

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