Blaulicht

Hygienemängel: zwei Gastrobetriebe müssen schließen


Zwei Gastrobetriebe mussten nach einer Kontrolle am Freitagabend schließen (Symbolbild).

Zwei Gastrobetriebe mussten nach einer Kontrolle am Freitagabend schließen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Ordnungshüter haben am Freitagabend in Regensburg bei einer Razzia in Diskotheken, Spielhallen und Shisha-Cafés Verstöße festgestellt. Bei zwei Gastronomie-Betrieben muss die Küche geschlossen bleiben, weil die Hygienemängel so groß sind.

Im Regensburger Stadtgebiet gibt es rund 550 gastronomische Betriebe. Allein im Jahr 2016 sind nach Angaben der Polizei etwa 140 Jugendliche unter Alkoholeinfluss in Regensburger Krankenhäuser eingeliefert worden. Dabei ist neben dem Schaden, den die Betroffenen erleiden, auch ein nicht unerheblicher volkswirtschaftlicher Schaden beachtenswert. Deshalb kontrollierten die Einsatzkräfte erneut 48 Spielhallen, fünf Gaststätten und drei Diskotheken.

Um bei der Nachschau in den Betrieben eine umfassende Kontrolle durchführen zu können, haben sich neben der Polizei auch der Zoll, der Kommunale Ordnungsservice der Stadt Regensburg und Spezialisten für Lebensmittelüberwachung, Gaststätten- und Glücksspielrecht sowie der Jugendschutzstelle mit eingebracht.

Erfreulicherweise wurden nur wenige Verstöße registriert. Auch den wiederkehrenden Kontrollen ist der wohl größte Erfolg geschuldet. Es ist keine Beanstandung hinsichtlich des Jugendschutzes festgestellt worden.

Bei der Vielzahl kontrollierter Personen ist letztlich in einer Spielhalle eine Anzeige wegen eines Aufenthaltsrechtlichen Verstoßes festgestellt worden. Der Ausweis eines nichtdeutschen Mitarbeiters war bereits vier Jahre abgelaufen. Auch ein arbeitsrechtlicher Verstoß lag gleichzeitig vor. Da kein Ersatz für die Servicekraft greifbar war, musste diese Spielhalle an diesem Tag vorzeitig schließen.

Des Weiteren wurden in verschiedenen Betrieben zwei nicht genehmigte Wettspielautomaten und zwei Gelspielautomaten festgestellt, die nicht mehr den erforderlichen Anforderungen genügen, sie wurden außer Betrieb genommen. In einem anderen gastronomischen Betrieb besteht der Verdacht auf eine nicht korrekte Anmeldung eines Mitarbeiters.

Hygienemängel entdeckt

Einem Lokalbetreiber musste wegen mangelnder Hygiene in der Küche ein Bußgeld auferlegt werden, kochen darf er bis zur Beseitigung der Mängel für seine Gäste dort nicht mehr. In der Küche eines anderen Lokals sind ebenfalls Hygienemängel festgestellt worden, für die eine Anzeige aufgenommen wurde. In einem Lokal war ein Notausgang verstellt, dieser gefährliche Mangel wurde nach Aufforderung jedoch sofort behoben.

Abgesetzt von der Kontrolle ist von den Einsatzkräften auch eine Körperverletzung unterbunden und aufgenommen worden.

Fast ausnahmslos verhielten sich die Gastwirte und auch die Gäste kooperativ. So konnten die Verantwortlichen am Ende ein positives Resümee ziehen. Auch die präventive Wirkung einer groß angelegten Kontrolle bleibt nicht zu unterschätzen.