Bad Kötzting
Ganz schön dreist: Online-"Freund" versucht 1.000 Euro zu erpressen
9. Februar 2016, 12:15 Uhr aktualisiert am 9. Februar 2016, 12:15 Uhr
Nacktfoto wird veröffentlicht oder 1000 Euro gezahlt: Über das Internet lernten sich zwei Männer kennen. Doch einer der beiden meinte es nicht gut. Denn er drohte schließlich dem anderen damit, ein Nacktfoto zu veröffentlichen, wenn er nicht von ihm 1.000 Euro ausgezahlt bekomme.
So stellt man sich eine Internetbekanntschaft mit Sicherheit nicht vor. Zwei Männer aus dem Landkreis Cham lernen sich über einen Chat kennen. Beide sind 24 Jahre alt. Die Unterhaltungen wurden wärmer, intimer und bereits nach einigen Online-Gesprächen tauschten sie auch untereinander Fotografien aus. Eines davon zeigt angeblich den entblößten Oberkörper des kleinen Gauners. Damit gewann er derart das Vertrauen seines "Freundes", dass dieser ihm als Antwort ein Ganzkörper-Nacktbild schickte. Und damit hatte der Gauner alles, was er brauchte. Er nutzte dieses Nacktfoto, um seinen gleichaltrigen "Freund" prompt zu erpressen. Entweder ihm werden 1.000 Euro gezahlt oder er veröffentlicht dieses "Nackt"-Foto des Geschädigten. Und noch schlimmer als das: Er schickt das Foto an Eltern, Arbeitgeber und Freunde des anderen. Veräppeln lassen wollte sich der andere 24-Jährige dann nicht, lieber ging er zur Regensburger Polizei und vertraute sich den Beamten an.
Unter Absprache mit der Polizei verabredete der Geschädigte ein Treffen mit dem kleinen Gauner am Rosenmontag im Bad Kötztinger Stadtgebiet. Doch anstatt 1.000 Euro auszuhändigen, klickten bei der Übergabe dann die Handschellen. Die Polizeibeamten nahmen den 24-jährigen Beschuldigten fest.
In einer ersten Vernehmung gestand der Gauner die Tat ein. Als Motiv nannte er Geldsorgen. Wie sich dann auch noch herausstellte, hatte er seinem "Freund" gar kein Foto von sich selbst geschickt. Das Bild mit dem entblößten Oberkörper stammt tatsächlich einfach aus dem Netz. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann zwar auf freien Fuß gesetzt, doch begab er sich aufgrund seines schlechten Gemütszustandes freiwillig in fachärztliche Behandlung. Gegen den 24-Jährigen wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Erpressung geführt. Das Strafgesetzbuch sieht bei Verwirklichung dieses Straftatbestands eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.