Flughafen München

Falscher Spielwarenhändler fliegt auf


Nicht nur mit gefälschten, sondern auch mit erschlichenen Dokumenten versuchen manche Reisende die Bundespolizisten in der Grenzkontrolle zu überlisten.

Nicht nur mit gefälschten, sondern auch mit erschlichenen Dokumenten versuchen manche Reisende die Bundespolizisten in der Grenzkontrolle zu überlisten.

Er wolle auf die Spielzeugmesse und sich dort einfach informieren, behauptete ein indischer Staatsangehöriger, als er am Mittwoch (27. Januar) bei der Einreisekontrolle seinen Pass mit einem deutschen Visum vorlegte. Für die kontrollierenden Bundespolizisten schien auf den ersten Blick alles in Ordnung zu sein. Doch bei genauerem Hinsehen stießen die erfahrenen Beamten auf erhebliche Ungereimtheiten. Mit einer Strafanzeige im Gepäck musste der 25-Jährige schließlich die Heimreise antreten.

Der junge Mann war mit deutschem Visum im Pass aus Dubai angekommen und sollte laut Unterlagen zur Spielwarenmesse nach Nürnberg reisen. Wie sich aber bei der Einreisebefragung herausstellte, wusste der angebliche Geschäftsmann nicht einmal, in welcher Stadt die Messe stattfindet. Der 25-Jährige hatte bei der deutschen Botschaft nämlich eine Einladung zur besagten Spielwarenmesse vorgelegt und damit ein Geschäftsvisum erhalten. Auch um die Fremdsprachenkenntnisse des Mannes war es, gelinde gesagt, nicht allzu gut bestellt. Da reifte in den Bundespolizisten der Verdacht, der Mann könnte den Messebesuch nur vorgetäuscht und so das Visum erschlichen haben. Also nahmen sie ihn mit zur Wache und bestellten einen Dolmetscher für die Vernehmung.

Mit den Vorwürfen konfrontiert, blieb der 25-Jährige bis zum Schluss bei seiner Geschichte vom Spielwarenhändler, verwickelte sich aber immer wieder in Widersprüche und konnte keine schlüssige Antwort geben. So wusste er zum Beispiel nicht, in welcher Stadt die Messe stattfindet und wie er dahin kommen sollte. Auch die vorgelegte Hotelbuchung stellte sich als Luftnummer heraus. Die Kreditkarte, mit der das Hotel angeblich gebucht wurde, war nicht einmal gedeckt. Des Weiteren blieb die Frage, welche Spielzeugmarken er denn kenne, gänzlich unbeantwortet. Nachdem die Beamten eine deutsche Handynummer bei ihm gefunden hatten, wollten sie wissen, wem diese gehöre. Bei der Antwort staunten sie nicht schlecht: Er wisse es nicht, gab der Inder zu Protokoll, der Zettel mit der Nummer müsse schon in der Tasche gewesen sein. Diese habe er sich nämlich bei seinem Nachbarn geborgt. Ein Anruf bei der ominösen Nummer brachte die Polizisten auch nicht weiter. Der Angerufene legte einfach wortlos wieder auf. Auch die nächste Frage, wie er sich denn mit den Ausstellern unterhalten wolle, wenn er praktisch kein einziges Wort deutsch oder englisch spreche, ließ der 25-Jährige unbeantwortet.

Dies reichte den Bundespolizisten, um sich ihres Verdachts so sicher zu sein, dass sie den 25-Jährigen wegen Visumserschleichung und Versuchs der unerlaubten Einreise anzeigten. Anschließend annullierten sie das Visum und schickten den Inder am Abend wieder zurück nach Dubai. Zudem musste der angebliche Geschäftsmann bei der Bundespolizei 200 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen.

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