Vilsbiburg/Landshut
Eineinhalb Jahre ins Gefängnis wegen Bombendrohung
21. Juni 2016, 15:07 Uhr aktualisiert am 21. Juni 2016, 15:07 Uhr
Am 28. August 2016 forderte Jens S. 200.000 Euro von einer Vilsbiburger Bank - sonst würden in einer Bankfiliale eine Bombe hochgehen. Dabei handelte es sich um eine leere Drohung, trotzdem muss der 38-Jährige jetzt eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Eine psychische Erkrankung nahm im Richter Thomas Bauer nicht ab.
Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte Jens S. noch angegeben, er habe nicht gewollt, dass seine Freundin Zugriff auf sein Konto habe. Am Dienstag vor dem Amtsgericht rückte der 38-Jährige von dieser Einlassung allerdings ab. Stattdessen wollte er nun Stimmen gehört haben - und diese hätten ihm befohlen, bei einer Vilsbiburger Bank anzurufen und mit einer Bombe zu drohen. Richter Thomas Bauer nahm Jens S. eine psychische Erkrankung aber nicht ab und verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann wegen Störung des öffentlichen Friedens, der Androhung einer Straftat sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Damit fiel das Strafmaß höher aus als von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt. Ein derartiges Verhalten sei vor allem in der heutigen Zeit hart zu ahnden, so Bauer.
Laut Anklage rief S. anonym bei der Bank in Vilsbiburg an und forderte 200.000 Euro. Komme die Bank seiner Aufforderung nicht nach, so S., werde entweder in der Vilsbiburger Niederlassung oder in einer ihrer Filialen eine Bombe hochgehen. Der Anruf hatte zur Folge, dass drei Geschäftsstellen umgehend geräumt und geschlossen wurden. Wie einer der ermittelnden Beamten vor Gericht sagte, führte eine Handyortung jedoch schnell zum Erfolg: Jens S. konnte noch am selben Tag festgenommen werden. Dem Polizisten zufolge wäre der Angeklagte nicht in der Lage gewesen, seine Drohung tatsächlich in die Tat umzusetzen. Die Durchsuchung aller Bank-Filialen sei negativ ausgefallen.
Jens S. räumte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft vor Gericht ein. Zur Tatzeit sei der Angeklagte unter dreifach offener Bewährung gestanden, so Richter Bauer: "Da stellt sich die Frage nach einer Bewährung gar nicht mehr." Auch die Ansicht Dietls, es habe sich bei der Tat seines Mandanten nur um eine versuchte Störung gehandelt, teilte Bauer nicht. Die Filialen mussten geschlossen werden und daher liege eine vollendete Störung vor. Bauer folgte der Argumentation der Vertreterin der Staatsanwaltschaft; verhängte aber eine höhere Strafe als von dieser gefordert.