PI Dingolfing

Einbruch in Vereinsheim - Zeugen gesucht


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Im Zeitraum vom vergangenen Samstag bis zum Mittwoch, 30. Juni, wurde im Vereinsheim des Gebrauchshundevereins Dingolfing in der Dr.-Josef-Hastreiter-Straße eingebrochen. Das Vorhängeschloss der Eingangstüre wurde dabei aufgebrochen. Ebenso wurde die Eingangstür des Toilettencontainers aufgetreten. Gestohlen wurde allerdings nichts. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 270 Euro. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Dingolfing unter Telefon 08731/3144-0.

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Dingolfing: E-Bike gestohlen

Am Samstag, 26. Juni, wurde vor dem Norma-Geschäft in Dingolfing ein E-Bike der Marke Haibike gestohlen. Hierzu erging bereits eine Pressemitteilung. Hinweise hierzu ergaben, dass dieses E-Bike von zwei gut gebräunten Männern mittleren Alters gestohlen worden war. Diese Männer sollen das E-Bike in einen dunkelgrauen oder schwarzen älteren Kleinwagen eingeladen haben. Das Auto hatte ein ausländischen Kennzeichen und am Heck rechts unten war ein Aufkleber mit der Aufschrift "Gaffen kann jeder - helfen muss man wollen" angebracht. Hinweise zu den Tätern oder zu dem Täter-Fahrzeug bitte an die Polizei Dingolfing unter Telefon 08731/3144-0.

Mengkofen: Gaffer nach Verkehrsunfall

Am Mittwoch kam es gegen 15.30 Uhr in der Hauptstraße in Mengkofen zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos. Eines der Fahrzeug wollte vom Parkplatz rückwärts auf die Hauptstraße einfahren, hierbei wurde ein anderes Auto übersehen, das an dieser Stelle Vorfahrt hatte. Es kam zu einem leichten Zusammenstoß zwischen den beiden Autos. Nach dem Verkehrsunfall verwechselte einer der Unfallbeteiligten die Pedale und gab Gas, daraufhin fuhr dieser mit seinem Auto in zwei anliegende Gartenzäune. Der Gesamtschaden des Verkehrsunfalles beläuft sich auf ca. 12.000 Euro. Nach dem Verkehrsunfall fanden sich am Unfallort mehrere Jugendliche Gaffer ein, die auch Fotos und Videos vom Unfall fertigten. Als die Polizei diese ansprechen wollte, flüchteten die Jugendlichen. Hier wiederholt der Hinweis, dass dieses Verhalten zu unterlassen ist und unter nicht unerheblicher Strafe gestellt ist.