Blaulicht
Ärger um Auto-Flyer Am Hagen
10. April 2019, 11:30 Uhr aktualisiert am 10. April 2019, 11:30 Uhr
Viele Atofahrer Am Hagen dürften sich am Dienstag über Flyer an ihren Windschutzscheiben gewundert haben. Oder geärgert: Denn eigentlich ist das auf dem Großparkplatz nicht erlaubt.
Denn die Verteilung von Flyern muss vom Ordnungsamt genehmigt werden. Für den Großparkplatz Am Hagen wird diese Erlaubnis aber generell nicht erteilt, wie eine Sprecherin des Straubinger Ordnungsamtes auf idowa-Anfrage mitteilte. Diese Regelung gilt auch völlig unabhängig von der Art der Werbung. Es ist also egal, ob es sich um die berühmten Autokärtchen oder (wie in diesem Fall) Flyer-Werbung am Scheibenwischer handelt. Der Grund ist ganz einfach: Viele Autofahrer werfen die unerwünschte Werbung einfach auf den Boden. Wäre das Verteilen erlaubt, wäre der Hagen innerhalb kürzester Zeit voller Papier. Wer trotzdem verteilt und dabei erwischt wird, dem droht sogar eine Geldbuße bis zu 500 Euro.