Während Corona-Pandemie

Zu Unrecht Provision gezahlt? Anklage nach Masken-Deal im Kreis Cham


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Die Firma aus der Oberpfalz soll einen Vertrag über die Lieferung von zehn Millionen OP-Masken nach Bayern abgeschlossen haben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Wegen einer mutmaßlich unnötigen Provisionszahlung für einen Masken-Deal, von der vor allem seine Lebensgefährtin profitiert haben soll, ist Anklage gegen den Ex-Geschäftsführer einer Firma aus dem Landkreis Cham erhoben worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am Montag in einer Mitteilung bekanntgegeben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 54-Jährige nachträglich eine Vereinbarung für eine Provision von knapp 230.000 Euro fingiert hat - für eine Lieferung von zehn Millionen OP-Masken an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der Auftrag wäre der Staatsanwaltschaft zufolge aber wegen eines vorherigen Masken-Vertrags auch ohne besondere Vermittlung zustande gekommen.

Einen Großteil des Geldes soll der Empfänger der Zahlung an die Lebensgefährtin des Ex-Geschäftsführers weitergeleitet haben. Dem Ex-Geschäftsführer werde deshalb Untreue vorgeworfen, dem Mann und der Lebensgefährtin jeweils Beihilfe dazu.

Weil der Ex-Geschäftsführer und der weitere Angeklagte im Herbst 2022 als Zeugen vor dem Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags nicht die Wahrheit zu den Geschäften gesagt haben sollen, wird beiden zudem falsche uneidliche Aussage vorgeworfen. Auf Grundlage der Arbeit des Ausschusses hatten Kripo und Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 die Ermittlungen gegen das Trio aufgenommen.

Wie aus dem Schlussbericht des Masken-Ausschusses hervorgeht, seien Abgeordnete oder Mitglieder der Staatsregierung nicht an dieser Provisionsvereinbarung beteiligt oder davon begünstigt.

Die drei Verdächtigen haben die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte das Geld aus der Provisionszahlung zurückgefordert werden. Damit dies dann auch möglich ist, sicherten die Ermittler nach eigenen Angaben entsprechende Vermögenswerte.

Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Regensburg.